Zulassungsstatistik 2015

Mehr Fahrzeuge im Kreis unterwegs

Der Fahrzeugbestand im Ennepe-Ruhr-Kreis ist 2015 auf 240.912 angewachsen. Das sind 3.207 oder 1,35 Prozent mehr als 2014. Drei von vier Fahrzeugen - exakt 189.501 - sind Personenkraftwagen. Stark vertreten sind darüber hinaus Krafträder (19.620) Anhänger (16.366) und Lastkraftwagen (8.835). Bei den LKW ist die Anzahl der Fahrzeuge überproportional um 3,7 Prozent gestiegen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Sowohl für Neuwagen als auch für Umschreibungen von gebrauchten Fahrzeugen meldet die Kreisverwaltung leichte Anstiege. In Zahlen: 12.080 Fahrzeuge (2014 11.619) wurden erstmals für den Straßenverkehr zugelassen, 43.771 (42.514) umgeschrieben.

Zahl der "WIT"-Kennzeichen weiter gestiegen

Der Wert für Neuwagen liegt erwartungsgemäß deutlich unter dem 2009-Rekord mit 16.143 Fahrzeugen. „Seinerzeit hatte die Abwrackprämie den Verkauf von Neuwagen ja sehr stark angekurbelt. Im Vergleich zu den sonst üblichen Zahlen führte dieser einmalige Kaufanreiz von 2.500 Euro vor sechs Jahren zu einem Anstieg um 22 Prozent“, erinnert Sabine Völker, Leiterin des Straßenverkehrsamtes der Kreisverwaltung, an einen Effekt des von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Konjunkturpaktes.

Weitere Details aus der Zulassungsstatistik 2015: Das Kennzeichenkürzel „WIT“, das seit November 2012 wieder als Alternative zu „EN“ gewählt werden kann, befand sich zum Jahreswechsel an 20.239 Fahrzeugen, ein Plus von 4.686. Und: Aufgrund gesetzlicher Veränderungen ist die Nachfrage nach Kurzzeitkennzeichen um 39 Prozent auf 3.462 deutlich zurückgegangen.

Terminpflicht für Besuche nach 12 Uhr hat sich bewährt

Wer 2015 ein Fahrzeug an-, um- oder abmelden möchte, sollte beachten: Für Besuche des Straßenverkehrsamtes in Schwelm und der Zulassungsstelle in Witten nach 12 Uhr wird grundsätzlich ein Termin benötigt. „Diese Vorgabe gilt seit Herbst letzten Jahres. Sie macht es uns möglich, Kundenströme besser zu kalkulieren und vermeidet Wartezeiten für die Bürger“, nennt Völker die Gründe für die Regelung, die bei Kunden und Mitarbeitern für positive Rückmeldungen sorgt.

„Bei den einen, weil sie zeitnah an der Reihe sind und der Behördengang somit relativ schnell über die Bühne gebracht werden kann. Bei den anderen, weil sie nicht zusehen müssen, wie innerhalb kürzester Zeit Bürger ohne Termin für einen unberechenbaren Ansturm und zeitintensiven Rückstau am Schalter sorgen.“

Auch Vormittags kann mit Termin Zeit gespart werden

Wer einen Termin vereinbaren möchte, der kann dies telefonisch oder über die Internetseite des Kreises machen. Termine für Schwelm gibt es unter der Telefonnummer 02336/93 0, für Witten unter 02302/2024 0. Über diese Internetseite können Interessierte im Suchfeld auf der Startseite den Begriff „Terminvergabe online“ eingeben. Buchbar sind Termine frühestens für den nächsten Tag und maximal für eine Woche im Voraus.

Übrigens: Das Motto „Termin vereinbaren - Zeit sparen“ gilt auch für die Vormittage. „Hier ist die zeitliche Absprache zwar nicht vorgegeben, wer sie aber trifft, der wird an einer gegebenenfalls vorhandenen Warteschlange vorbei aufgerufen“, so Völker.

Stichwort Öffnungszeiten der Zulassungsstellen in Schwelm und Witten

Schwelm, Hattinger Str. 2a
Montag und Dienstag 7 bis 15 Uhr, Mittwoch und Freitag 7 bis 12 Uhr und Donnerstag 8 bis 18 Uhr

Witten, Wittener Str. 100
Montag und Donnerstag 7 bis 15 Uhr, Dienstag 8 bis 18 Uhr, Mittwoch und Freitag 7 bis 12 Uhr

Seit September 2015 gilt: Für Besuche ab 12 Uhr ist an beiden Standorten eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Stichwort Straßenverkehrsamt und Dienstleistungen im Internet

Die Erfahrungen zeigen: Wer Straßenverkehrsamt googelt, der muss die Suchergebnisse kritisch betrachten. Häufig liegen Angebote von Anbietern, die lediglich Geschäfte machen wollen und Leistungen anbieten, die teuer zu bezahlen sind, nur einen Klick entfernt. Der Kreis rät daher eindringlich: Für alle Dienstleistungen und Informationen des Straßenverkehrsamtes sollten Bürger ausschließlich auf diese  „Original“ internetseite des Kreises zurückgreifen. Hier kann beispielsweise rund um die Uhr ein Termin vereinbart oder ein Wunschkennzeichen reserviert werden.

Ennepe-Ruhr-Kreis - Der Landrat - direkter Link zum Artikel