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„Die bisher geltenden Fördervoraussetzungen für elektrisch betriebene Lastenfahrräder und Lastenanhänger wurden gesenkt. Das bedeutet: Etliche Modelle, deren Förderung bisher abgelehnt werden musste, sind jetzt förderbar,“ sagt Bocholts Umweltreferentin Angela Theurich. Das könnte auch für Bocholter Vereine, Unternehmen und Freiberufler von Interesse sein, die auf umweltfreundliche Logistik oder Mobilität setzen wollen.
Anforderungen für Nutzlast und Volumen geändert
Konkret wurde die Vorgabe für die Nutzlast (= zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des Fahrzeugs) von 150 kg auf 120 kg gesenkt. Die Anforderung, dass das E-Lastenrad ein Transportvolumen von mindestens 1 cbm bieten muss, wurde durch eine leichtere Vorgabe ersetzt. Für die Förderfähigkeit muss das Lastenfahrrad nun lediglich mehr Volumen aufnehmen können, als ein herkömmliches Fahrrad, so besagt es die neue „E-Lastenrad-Richtlinie“ des Bundesumweltministeriums.
Bis zu 2.500 Euro Zuschuss möglich
Die Bezuschussung beläuft sich auf 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung (maximal 2.500 Euro). Wichtig: Wie bei den meisten Förderprogrammen, muss vor dem Abschluss des Kaufvertrages erst der Förderbescheid vorliegen, sonst ist die Anschaffung nicht förderfähig.
Antragsstellung
Die Antragstellung selbst läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de . Dem Förderantrag muss ein Angebot für das entsprechende E-Lastenfahrrad beigefügt werden.
Privatpersonen sind weiterhin nicht antragsberechtigt.