Zuschuss für Lastenräder in Braunschweig beantragen

Förderprogramm aufgestockt

Mit dem Beschluss des Haushalts 2021 hat der Rat der Stadt auch für die Ausweitung des Förderprogramms zur Anschaffung von Lastenrädern und – pedelecs gestimmt.


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Mit der im vergangenen Jahr erstmalig angebotenen Förderung, die eine große Nachfrage auslöste, wurde die Anschaffung zahlreicher Lastenräder und - pedelecs finanziell unterstützt.

Ab sofort können wieder Förderanträge gestellt werden. Die Antragsformulare gibt es auf der städtischen Homepage: www.braunschweig.de/lastenrad. Anträge können bewilligt werden, bis der Fördertopf in Höhe von 50.000 Euro ausgeschöpft ist.

Antragsberechtigt sind folgende im Stadtgebiet Braunschweig gemeldete Zielgruppen:

  • Gewerbebetriebe und Unternehmen unabhängig von der Rechtsform
  • freiberuflich tätige Personen
  • Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Gegenstand der Förderrichtlinien sind StVO-konforme, zulassungs- und versicherungsfreie Lastenfahrräder ohne batterieelektrische Tretunterstützung oder mit batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h). Die maximale Förderhöhe für Lastenräder liegt bei 500 Euro und für Lastenpedelecs bei 1.000 Euro.

Das Interesse am Transport von Lasten mit Fahrrädern ist in den letzten Jahren gestiegen. Rein mit Muskelkraft betriebene Lastenfahrräder sind ebenso wie Lastenpedelecs ein Beitrag zu umweltschonender, lärmreduzierter und platzsparender Mobilität in Städten.

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