100 Prozent staatliche Unterstützung für Vorsorge und Entschädigung bei Wolfsrissen möglich
Die Europäische Kommission hat heute entschieden, dass Investitionen in Vorsorgemaßnahmen gegen Risse von Weidetieren durch Wölfe zu 100 Prozent durch die Länder finanziert werden können, ohne dass dies als unzulässige Beihilfe gilt.
Bislang konnten Schafhaltern und Landwirten nur 80 Prozent der Vorsorgekosten, etwa für die Anschaffung von wolfssicheren Zäunen oder von Herdenschutzhunden erstattet werden.
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