2,89 Mio. Euro für Naturschutz

2,89 Mio. Euro für Naturschutz
2,89 Mio. Euro für Naturschutz

Bezirksregierung Arnsberg überreicht Förderbescheide – Manager für Vogelschutzgebiet

Grunderwerb für das Ahse-Projekt „Lebendige Bördebäche“ und das Naturschutz- und Vogelschutzgebiet „Ahsewiesen“ sowie einen Manager für das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde. All das ermöglichen die drei Förderbescheide in einer Gesamthöhe von 2,89 Mio. Euro, die Abteilungsleiter Bernd Müller von der Bezirksregierung Arnsberg am Freitag, 3. Juni 2016, im Soester Kreishaus an Kreisdirektor Dirk Lönnecke übergab.


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Mit dem Ahse-Projekt „Lebendige Bördebäche“ möchten der Kreis Soest und die Stadt Hamm Gewässer im Einzugsgebiet der Ahse in einen guten ökologischen Zustand bringen. Für viele der geplanten Maßnahmen zur Gewässerentwicklung ist zusätzliche Fläche erforderlich. Daher ist ein Flurbereinigungsverfahren eingeleitet worden, um diese Flächen gezielt erwerben oder tauschen zu können. Der Kreis Soest hatte bereits mit Förderbescheiden im Jahr 2012 Mittel für einen Teil des erforderlichen Grunderwerbes erhalten. Der Flächenbedarf ist aber noch nicht gedeckt.

Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) fließt Geld für Grunderwerb im Naturschutz- und Vogelschutzgebiet „Ahsewiesen“. Es handelt sich um eine Fläche in Welver-Berwicke, die aktuell als Ackerland genutzt wird. Der Ankauf soll eine dauerhafte Sicherung für den Natur- und Artenschutz, insbesondere für den Kiebitz, garantiere. Es handelt sich um eines der Schwerpunktbrutgebiete des Kiebitzes im Kreis Soest. Dem Vogelschutz können dort durch die Schaffung von Brachen und Kleingewässern nach Ansicht aller Experten gute Dienste erwiesen werden.

Zur Einrichtung eines Managements für das europäische Vogelschutzgebiet Hellwegbörde erhält der Kreis Soest für die Jahre 2016 bis 2019 Landesmittel nach den Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa) in Höhe von 200.000 Euro – das sind 80 Prozent der geschätzten Gesamtkosten (250.000 Euro). Die Mittel werden für eine Personalstelle bei der unteren Landschaftsbehörde verwendet. Der Einsatz des Gebietsmanagers (bzw. der beiden Manager/innen – eine Aufteilung der Stelle auf zwei Personen ist vorgesehen) wird als notwendig erachtet, um den von der EU geforderten guten Erhaltungszustand der bedrohten Vogelarten in dem Gebiet zu erreichen.

Dafür hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) gemeinsam
mit den Landschaftsbehörden den Vogelschutz-Maßnahmenplan (kurz VMP) Hellwegbörde erarbeitet. Dieser muss nun umgesetzt werden. Zum Beispiel durch die verstärkte Einwerbung von Maßnahmen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes mit Landwirten in dem Gebiet. Und durch intensive Öffentlichkeitsarbeit, um die Bevölkerung für den Schutz der Offenlandbiotope und der Vogelwelt zu sensibilisieren.

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