6. Tag der Sommertour

Klare Absage an neue gentechnische Züchtungsmethoden

Umweltministerin Priska Hinz eröffnet Saatguttagung in Echzell-Bingenheim, stellt in Romrod die überarbeitete Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes (RiBeS 2018) vor und übergibt in Gießen drei Förderbescheide für den Ankauf von Belegungsrechten.


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„Immer mehr Menschen wollen wissen, woher ihre Lebensmittel kommen. Sie wollen Öko von Anfang an und das bedeutet Wissen und Erfahrung in die Saat- und Pflanzgutzüchtung zu stecken“, erklärte die Hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz anlässlich der Saatguttagung in Echzell-Bingenheim im Wetteraukreis. Sie besuchte am heutigen Tag ihrer Sommertour die Fortbildungsveranstaltung „Hessischer ökologischer Gemüse-Züchtungs- und -Sortentag“ des Kultursaat e.V., als bundesweites Netzwerk, zusammen mit der Bingenheimer Saatgut AG. Fachleute aus dem deutschsprachigen Raum und Bäuerinnen und Bauern aus der Region, die sich für die Produkte aus Bingenheim interessieren, waren geladen.

Klare Absage an neue gentechnische Züchtungsmethoden

„Wir arbeiten daran, dass ein größeres Bio-Angebot aus Hessen zu den hessischen Verbraucherinnen und Verbrauchern kommt“, erklärte Hinz bei ihrem Besuch. Um den Ökolandbau auszuweiten brauche es nachhaltige Produktionsverfahren für vielfältige Getreide-, Obst- und Gemüsesorten. Die Bingenheimer Saatgut AG widmet sich seit vielen Jahren intensiv der Züchtung und Bereitstellung von Saatgut für den ökologischen Gemüseanbau. „Hier wird noch mit der klassischen Kreuzungs- und Selektionszucht gearbeitet und natürlich ohne gentechnische Methoden. Wir sind sehr froh darüber, dass so ein überregional bedeutender Betrieb in Hessen gewachsen ist. Es gibt eine gute Zusammenarbeit mit unserer Beratung und den Betrieben in der Region“, sagte Landwirtschaftsministerin Hinz.

„Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal für unsere landwirtschaftlichen Erzeugnisse ist die Gentechnikfreiheit. So soll es auch bleiben. Deshalb ist Hessen dem europäischen Netzwerk der gentechnikfreien Regionen beigetreten und hat auch den Vorsitz übernommen. Dass es bisher in Deutschland und Europa zu relativ wenigen Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen gekommen ist, entspricht dem Wunsch der meisten Verbraucherinnen und Verbraucher“, erklärte die Landwirtschaftsministerin. Vergangene Woche stellte auch der Europäische Gerichtshof klar, dass Tiere und Pflanzen, deren DNA mithilfe neuer Gentechnikmethoden verändert wurde, reguliert und gekennzeichnet werden müssen. „Dieses Urteil ist ein Sieg für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Gentechnik bleibt auch rechtlich Gentechnik! Das europäische Vorsorgeprinzip gilt nun weiter“, sagte Hinz.

„Unser Wald ist ein echtes Multitalent: Er ist Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten, schützt Böden und das Klima, liefert reines Trinkwasser und ist ein willkommener Erholungsort für alle Menschen“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz in Romrod bei der Vorstellung der überarbeiteten Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes (RiBeS 2018), die sie gemeinsam mit Michael Gerst, dem Leiter des Landesbetriebs Hessen-Forst, präsentierte. Zum ersten Mal war der Fortschreibung ein breiter Diskussionsprozess vorausgegangen: Während des 1. Hessischen Staatswaldforums hatten verschiedene Interessensgruppen – beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter der Holzwirtschaft, des Naturschutzes und des Sports – über eine neue Ausrichtung diskutiert. Ergebnis waren gemeinsame Empfehlungen für die Weiterentwicklung der RiBeS an das Hessische Umweltministerium.

Der hessische Staatswald muss auch für die nachfolgenden Generationen in seiner Vielfalt sowohl erlebbar als auch nutzbar bleiben. „Die Biodiversität haben wir neu als Ziel in die RiBeS mit aufgenommen. Das ist mir ein besonderes Anliegen und ist Teil der hessischen Biodiversitätsstrategie“, ergänzte Hinz bei der Vorstellung. Für den Landesbetrieb Hessen-Forst ist dies ein konsequenter Schritt: „Denn Wälder mit einer hohen Biodiversität – sowohl im Hinblick auf ihre Artenvielfalt, als auch im Hinblick auf die Vielfalt der Ökosysteme, den Strukturreichtum und die genetische Vielfalt – sind vergleichsweise stabil“, erläuterte Gerst. Die Vielfalt des Waldes erleichtert die Fähigkeit zur Selbstregulierung und sorgt für Stabilität, gerade im Hinblick auf eine Anpassung an veränderte Umweltbedingungen. Auch der Klimaschutz ist ein neues Ziel der RiBeS, denn der hessische Wald spielt eine enorm wichtige Rolle für den Klimaschutz. Außerdem zählen auch der Boden-, der Gewässer-, der Immissions-, der Sicht- und der Lärmschutz mit zu den besonderen Schutzzielen, die ebenfalls aufgenommen sind.

Aufgrund einer wachsenden Weltbevölkerung sowie der Abkehr von nicht-ökologischen Rohstoffen steigt die Nachfrage nach Holz. Der hessische Staatswald ist deshalb, ein wichtiger Rohstofflieferant – für die Wirtschaft, aber letztendlich auch für die Verbraucher. Deshalb bleibt die Rohstofferzeugung als Hauptziel in der RiBeS besonders von Bedeutung. „Jeder von uns benötigt im Jahr durchschnittlich 1,3 Kubikmeter Holz. Die nadelholzbasierten Produkte spielen dabei eine bedeutsame Rolle“, erläuterte die Hessische Umweltministerin. „Deshalb haben wir in der RiBeS festgelegt, dass der heutige Nadelholzanteil in Form von Mischwäldern erhalten werden soll“, so Hinz weiter.

Wohnbauministerin Hinz übergab drei Förderbescheide für Belegungsrechte an die Wohnbau Gießen GmbH

„Für den Kauf von Belegungsrechten stellen wir bis 2020 insgesamt 21 Millionen Euro zur Verfügung“, erklärte Wohnungsbauministerin Priska Hinz heute bei der Übergabe von drei Förderbescheide über rund 520.000 Euro für den Erwerb von Belegungsrechten an die Wohnbau Gießen GmbH. Durch die Förderung wird die Bindung von 81 Wohnungen (Robert-Sommer-Str. 34, Anneröder Weg 47 und Pater-Delp-Str. 24) verlängert. Die Wohnungen stehen damit auch weiterhin Haushalten zur Verfügung, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.

Die Förderung des Landes Hessen wird für das Gebiet des Regionalverbandes Rhein-Main, Kommunen mit erhöhtem Wohnungsbedarf, kreisfreie Städte und diejenigen mit über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner angeboten. Gerade dort befinden sich hessenweit die Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und gleichzeitig den größten Probleme bei der Versorgung von angemessenem Wohnraum. Antragsberechtigt sind die Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen. Eine kommunale Finanzierungsbeteiligung ist nicht zwingend in diesem Programm vorgesehen. „Somit haben auch Kommunen mit angespannten Haushalten die Möglichkeit von der Förderung zu profitieren“, so Hinz abschließend.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) direkter Link zum Artikel