750.000 Euro für die Sanierung von öffentlichen Spielplätzen in 2019

Stellvertretend für die 57 Gemeinden Mecklenburg-Vor­pommerns, die dieses Jahr eine Förderung für die Erneuerung von öffentlichen Kindespielplätzen erhalten, hat Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute der Gemeinde Warlow (Amt Ludwigslust-Land) einen Zuwendungsbescheid über 20.000 Euro überreicht.

Mit dem Geld wird der örtliche Spielplatz erneuert sowie mit einer Anlage zum Klettern und Hangeln erweitert.


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„Um den ländlichen Raum zu stärken, brauchen wir Dörfer, die für Jung und Alt gleichermaßen attraktiv sind“, sagte Backhaus. „Es ist wichtig, dass wir für die jungen Familien und ihre Kinder gute Rahmen­bedingungen schaffen, um sie im ländlichen Raum zu halten – sie sind unsere Zukunft. Deshalb habe ich mich in den vergangenen Jahren auch immer wieder für Maßnahmen wie diese Spielplatzerneuerung stark gemacht.“

Im Mai dieses Jahres hat das Landwirtschafts­ministerium eine Richtlinie für die Förderung von Kinderspielplätzen im ländlichen Raum erlassen. Bis einschließlich 2021 stehen dafür insgesamt 2,5 Millionen Euro aus dem Strategiefonds zur Verfügung. Bis zum 30. Juni, dem Stichtag für in 2019 zu fördernde Projekte, waren 217 zuwendungsfähige Anträge mit einem Zuschussbedarf von 2,7 Mio. Euro eingegangen.

Entsprechend Förderrichtlinie wurde deshalb eine Rangfolge unter Anwendung der in der Richtlinie genannten Kriterien gebildet. Insgesamt werden in der ersten von drei Antragsrunden rund 750.000 Euro ausgezahlt. 20.000 Euro ist der Höchstförderbetrag.

Stichtag für die Beantragung einer Förderung von Vorhaben in 2020 ist der 31. Mai 2020. Auch die Gemeinden, deren Antrag jetzt nicht berücksichtigt wurde, können erneut einen Zuschuss beantragen.

HINTERGRUND:

Entsprechend der Kriterien für Bildung der Rangfolge wurden begünstigt:

  • Vorhaben zur Erneuerung oder Sanierung eines vorhandenen Spielplatzes (gegenüber Neubau)
  • Gemeinden, in denen keine weiteren oder nur weit voneinander entfernte öffentliche Spielplätze gibt,
  • Gemeinden, in denen der Anteil der Kinder im Alter unter 15 Jahren über dem Landesdurch­schnitt von 12,63 Prozent liegt,
  • Gemeinden, in denen die jährliche Geburtsrate über dem Landesdurchschnitt von 0,81 Prozent liegt
  • Gemeinden, die die Folgekosten im Haushalt veranschlagt haben, so dass die Investition tragfähig ist
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