Ab 2017 keine bleihaltige Munition mehr für saarländische Jäger
Jost: Bei Nichtbeachtung droht Geldbuße
Das Saarländische Jagdgesetz (SJG) verbietet ab dem 1. Januar 2017 die Verwendung von bleihaltigen Büchsengeschossen und bleihaltigen Flintenlaufgeschossen bei der Jagd auf Schalenwild wie beispielweise Rotwild, Damwild, Rehwild und Schwarzwild. Damit endet eine über 2 ½ jährige Übergangsfrist, in der grundsätzlich das Verbot für bleihaltige Munition bereits bestand, die Jäger aber ihre Munitionsvorräte noch verwenden durften. Darauf hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am Freitag im Umweltausschuss des Landtages hingewiesen.
Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.
Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen