Abgabeverbot für hochträchtige Tiere

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Die Bundesregierung prüft die Herausgabe eines Erlasses, der ein Abgabeverbot für hochträchtige Schlachttiere aus landwirtschaftlichen Betrieben vorsieht. Das geht aus einer Antwort (18/6028) auf eine Kleine Anfrage (18/5908) der Fraktion Die Linke hervor. Dazu heißt es weiter, dass dadurch das Schlachten trächtiger Tiere auf unvermeidbare Ausnahmefälle eingeschränkt werden soll. Aktuell fördere das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Forschungsprojekt: "Untersuchungen zum Anteil von Trächtigkeiten bei geschlachteten Tieren und zu den Ursachen für die Abgabe trächtiger Schlachttiere unter Berücksichtigung der verschiedenen Tier- und Nutzungsarten".


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Projektträger sei die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die das Forschungsvorhaben im Auftrag des BMEL fachlich und organisatorisch betreue. Das Projekt sei am 1. Februar 2015 gestartet und soll am 31. Januar 2017 enden. Die Fördersumme betrage rund 354.500 Euro.

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