Achtung, Vorfahrt: Frösche, Kröten und Co. wandern wieder

Verkehrsteilnehmende aufgepasst

Auf und neben den Straßen sind bald wieder vermehrt Amphibien unterwegs und starten zu ihren alljährlichen Wanderungen. Diese werden aufgrund steigender Temperaturen in den nächsten Tagen beginnen.


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Die Stadt Oldenburg wird daher, wie bereits in den vergangenen Jahren, in Wechloy die Straße Am Tegelbusch (angrenzend an die westliche Wohnbebauung) beziehungsweise am Drögen-Hasen-Weg nördlich des Bahnübergangs sperren. Die Sperrung startet mit dem Beginn der Wanderungen und gilt für den Durchgangsverkehr in der Zeit von 19 bis 7 Uhr.

Hinweisschilder in Stadtteilen warnen
An verschiedenen Stellen im Stadtgebiet sind zusätzlich Hinweisschilder aufgestellt:

•    im Bereich zwischen Schellsteder Weg und Triftweg sowie am Fliehweg in Ohmstede
•    am Helmsweg in Osternburg
•    an der Schinkelstrasse in Alexandersfeld
•    an der Edewechter Landstraße in Eversten
•    in den Bereichen Schafjückenweg, Ostring, Immenweg und Elritzenweg in Ofenerdiek
•    am Rauhehorst, am Brookweg, an der Egerstraße und an der Feldstraße in Bürgerfelde
•    an der Weißenmoorstraße zwischen Spittweg und Wischweg, an der Ekernstraße, im Bereich Lessingstraße, am Schlagbaumweg sowie an der Burmesterstraße in Osternburg
•    an der Bahnhofsallee, Teilbereichen vom Dwaschweg und am Lärchenring in Kreyenbrück
•    am Hartenscher Damm und am Hörneweg in Bloherfelde
•    am Dießelweg und am Schafgarbenweg in Krusenbusch

Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, in diesen Bereichen besonders in den Abend- und Nachtstunden ihre Fahrweise den zu erwartenden Amphibienwanderungen anzupassen.

Keinen Laich aus der Natur entnehmen
Die Probleme mit Amphibien und dem Straßenverkehr haben nach Beobachtungen der unteren Naturschutzbehörde in den letzten Jahren besonders in Neubaugebieten zugenommen. Ein Grund dafür ist, dass in den Privatgärten zahlreiche Gartenteiche angelegt wurden und mit aus der Natur entnommenem Laich „geimpft“ wurden. Die jungen Amphibien werden dann auf der Suche nach einem geeigneten Winterquartier zu Hunderten überfahren. Gleiches geschieht wieder im Frühjahr auf dem Weg zum Laichgewässer. Die Naturschutzbehörde weist deshalb darauf hin, dass die Entnahme von Laich aus der Natur nach dem Naturschutzgesetz verboten ist.

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