Ackerflächen – eine Chance für den Kiebitz

Kreis, Land und Landwirtschaft engagieren sich für den „Pluchdriever“

Für den Kiebitz wird die Bestandssituation landesweit immer dramatischer und auch der Kreis Wesel macht hier keine Ausnahme. Bis vor einigen Jahren konnte man die rasanten, von dem namengebenden „kie-witt“ oder „chiu-witt“ begleiteten Balzflüge des „Kobolds der Lüfte“ regelmäßig im Frühling über zahlreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen bewundern. Heute ist der Vogel mit dem hübschen, als „Holle“ bezeichneten Federschopf nur noch selten anzutreffen.


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Dabei ist der Kiebitz, was sein Bruthabitat anbetrifft, durchaus nicht besonders wählerisch. So brütet der ehemals typische Grünlandvogel heute am Unteren Niederrhein ganz überwiegend auf Ackerflächen. Zwar ist der Bruterfolg dort deutlich geringer als früher auf den Grünlandflächen, dennoch bieten Äcker auch eine Chance für den Kiebitz. Denn durch eine angepasste Bewirtschaftung der betreffenden Ackerflächen kann der in niederrheinischem Plattdeutsch „Pluchdriever“ (Pflug-Treiber) genannten Vogelart wirksam geholfen werden.     

 Dem gravierenden Bestandseinbruch des ohnehin längst auf der Roten Liste stehenden Kiebitz soll nun Einhalt geboten werden. Daher wendet sich die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Wesel gemeinsam mit der Kreisbauernschaft Wesel und der Landwirtschaftskammer Kleve-Wesel auch in diesem Jahr wieder an Landwirte und Landwirtinnen, die ihre geplanten Maisäcker noch nicht bestellt haben. Sollten auf diesen Flächen brütende oder darüber im Flug balzende Kiebitze beobachtet werden, wird darum gebeten, dort freiwillig und mindestens bis zum 20. Mai auf jegliche Bodenbearbeitung zu verzichten. Mit diesem Aufruf werden gleichzeitig entsprechende Informationen des Umweltministeriums in Düsseldorf (MKULNV) weiter gegeben.

Das Land NRW prämiert einen einmaligen derartigen Bewirtschaftungsaufschub zum Wohl des Kiebitz mit einem Ausgleichsbetrag in Höhe von 280 € pro Hektar. Übrigens: Sollten die Kiebitze die jeweilige Vertragsfläche vor dem 20. Mai verlassen haben, so kann mit der vorgesehenen Bewirtschaftung – förderunschädlich - bereits nach dem 10. Mai begonnen werden.

Anfragen zu einmaligen Anträgen wie auch zu attraktiven Naturschutzverträgen mit jeweils fünf-jähriger Laufzeit nimmt die Untere Landschaftsbehörde bis zum 15.04.2015 gern entgegen. Ansprechpartner ist Herr Finke (Tel. 0281/2072550, e-mail: bernd.finke@kreis-wesel.de).

Landwirte und Landwirtinnen, die sich ohne vertragliche Bindung für den Schutz
der Kiebitz-Gelege auf ihren Nutzflächen (Äcker und Grünland) engagieren wollen, können sich an die Biologische Station im Kreis Wesel wenden. Dortiger Ansprechpartner ist Dr. Mooij (Tel. 0281/9625213, e-mail: mooij@bskw.de).

Ackerflächen – eine Chance für den Kiebitz - Anhang 1
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