Aktualisierung der Umweltschutzgebührenordnung
Aus der Sitzung des Senats am 1. November 2016
Der Senat hat heute – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – die von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel vorgelegte Vierte Verordnung zur Änderung der Umweltschutzgebührenordnung erlassen
Die zuletzt 2013 geänderte Umweltschutzgebührenordnung muss aufgrund zahlreicher Änderungen in den Rechtsvorschriften zu Immissionsschutz, Abfallentsorgung, Strahlenschutz, Gewässerschutz und Naturschutz- und Landschaftspflege, Grünordnung, Forst- und Jagdwesen aktualisiert werden.
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