Amerikanische Faulbrut bei Bienen in Niebelsbach aufgetreten

Verbraucherschutz- und Veterinäramt legt Sperrbezirk fest

In einem Bienenstand in Keltern-Niebelsbach wurde bei Untersuchungen durch das Chemische Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg der Erreger der Amerikanischen Faulbrut nachgewiesen.


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Um die Ausbreitung dieser Bienenseuche einzudämmen, hat das Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises einen Sperrbezirk festgelegt. Er umfasst in der Gemeinde Keltern die gesamte Gemarkung Niebelsbach sowie Teile der Gemarkungen Ellmendingen und Weiler, in Straubenhardt Teile der Gemarkung Ottenhausen und in Birkenfeld Teile der Gemarkung Gräfenhausen. In diesem Sperrbezirk werden nun alle Bienenvölker untersucht und gegebenenfalls behandelt.

Der Sperrbezirk bleibt so lange bestehen, bis alle Bekämpfungsmaßnahmen abgeschlossen sind und Kontrolluntersuchungen ergeben haben, dass die Seuche erloschen ist. Bienenzüchter sind verpflichtet, sämtliche Bienenvölker innerhalb des ausgewiesenen Sperrbezirks dem Veterinäramt anzuzeigen und amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Zudem ist es nicht gestattet, Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk zu verbringen.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch ein Bakterium (das sog. Paenibacillus larvae) verursacht wird; es infiziert und tötet Bienenlarven. Dadurch entsteht eine fadenziehende Masse die zu einem sogenannten Faulbrutschorf eintrocknet. Neben diesem Faulbrutschorf sind löchrige, eingesunkene Zelldeckel und ein lückenhaftes Brutnest weitere Symptome dieser Bienenseuche.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine reine Bienenseuche, die nicht auf den Menschen übertragbar ist, für den Menschen ist sie damit ungefährlich. Der Erreger schädigt nur die Bienenbrut und führt letztendlich zum Untergang des betroffenen Bienenvolkes. Der Verzehr von Honig, auch von Bienenvölkern aus dem Sperrbezirk, ist nach wie vor gesundheitlich für den Menschen völlig unbedenklich.

Wer noch Fragen hat, kann sich unter Telefon 07231 308-9401 an das Verbraucherschutz- und Veterinäramt wenden.

Landratsamt Enzkreis direkter Link zum Artikel