Änderung der Gesetze zum Öko-Landbau

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf (19/28404) zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und des Öko-Kennzeichengesetzes (ÖkoKennzG) vor.


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Das ÖLG und das ÖkoKennzG dienen der Durchführung des EU-Rechts auf dem Gebiet der ökologischen Erzeugung und der Kennzeichnung entsprechender Produkte. Nachdem die geltende EG-Öko-Basisverordnung - Verordnung (EG) Nr. 834 / 2007 des Rates vom 28. Juni 2007 zum 1. Januar 2022 abgelöst wird, soll an ihre Stelle die Verordnung (EU) 2018 / 848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen treten. Mit der neuen Verordnung sollen die Rechtsgrundlagen für die ökologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse aktualisiert und detaillierter gestaltet werden. Die neue EU-Öko-Basisverordnung werde eng mit der Verordnung (EU) 2017 / 625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen verzahnt sein. Zudem soll von einer neu gefassten Ausnahmemöglichkeit der EU-Öko-Basisverordnung zur Zertifizierungspflicht auch zukünftig auf nationaler Ebene Gebrauch gemacht werden, nach der Verkäufer geringfügiger Mengen an Öko-Erzeugnissen von der ansonsten geltenden Verpflichtung zur Zertifizierung ihrer Tätigkeit freigestellt werden können.

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