Artenschutz im Urlaub

Leder, Felle, Elfenbein usw. sind keine Souvenirs (Quelle: Zollverwaltung)
Leder, Felle, Elfenbein usw. sind keine Souvenirs (Quelle: Zollverwaltung)

Auf verbotene Souvenirs verzichten

Mit dem Beginn der Sommerferien starten viele in den Urlaub, und wer verreist, möchte natürlich gerne ein Andenken mit nach Hause bringen.


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Deshalb weist das städtische Umweltamt darauf hin, dass einige Souvenirs – Tiere und Pflanzen – unter Artenschutz stehen und strengen Handelsverboten unterliegen. Illegale Mitbringsel werden vom Zoll beschlagnahmt, es drohen Geld- und sogar Haftstrafen. Auch der Schaden für die Natur ist nicht mehr rückgängig zu machen.

Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind vom Aussterben bedroht, verantwortlich dafür ist auch der illegale Handel. Jeder Kauf animiert die Händler, die bedenklichen Waren weiterhin anzubieten. Tiere müssen für kommerzielle Zwecke ihr Leben lassen und verschwinden aus ihrem natürlichen Lebensraum.

Die Einfuhr von Pflanzen mit Erde und Wurzeln ist ebenfalls verboten, denn wenn sie hierzulande eingepflanzt werden und sich vermehren, könnten sie eine Gefahr für die heimischen Natur- und Kulturpflanzen darstellen.

Nicht nur lebende Tiere wie Schildkröten und Papageien, sondern auch deren Bestandteile sind geschützt. So zum Beispiel Federn, Ketten aus Schildkrötenpanzer, Felle und Produkte aus Schlangenleder. Elfenbein wird in Schmuck- und Dekorationsstücken verarbeitet, das Horn von Nashörnern und verschiedene Teile des Tigers finden in der traditionellen asiatischen Medizin Verwendung.

Vorsicht ist auch bei Muscheln, Schnecken und Korallen geboten. Eine Vielzahl dieser Arten wird für die Fertigung von Schmuck verwendet. Diese Produkte, aber auch am Strand angespülte Korallen und Riesenmuscheln fallen unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und dürfen nur mit gültigen Genehmigungen des Herkunftslandes und des deutschen Bundesamtes für Naturschutz aus- und eingeführt werden.

Unter der Internetadresse www.artenschutz-online.de kann man sich vor der Reise informieren, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse im auserwählten Urlaubsland angeboten werden.

Da es unmöglich ist, alle geschützten Tier- und Pflanzenarten zu kennen, sollte man im Zweifel das Objekt lieber zurücklassen und auf dessen Erwerb verzichten. Besser ist es, einfach schöne Erinnerungen mit nach Hause zu nehmen.

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Stadt Ingolstadt