Artenvielfalt kehrt zurück: Land fördert natürlich Gewässerentwicklung des Grüsselbachs mit 5,7 Millionen Euro

Gemeinsamer Spatenstich von Umweltstaatssekretär Oliver Conz und Bürgermeister Hahn im Rahmen des Programms „100 Wilde Bäche für Hessen“

„Ich freue mich, heute beim Spatenstich am Grüsselbach dabei zu sein. Mit 5,7 Millionen Euro unterstützen wir die Gemeinde Rasdorf dabei, den Grüsselbach wieder wild zu machen“, erklärte Umweltstaatssekretär Oliver Conz bei seinem Besuch. „Mit den Fördermitteln des Landes Hessen wird der natürliche Bachlauf wiederhergestellt.


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Ein strukturreicher Lebensraum mit Bachwindungen, Uferbänken und Gehölzen am Ufer entsteht. Hier fühlen sich Libellen, Bachflohkrebse und die Sumpfdotterblume wohl. Die neue Uferbepflanzung wird außerdem für Schatten am Bach sorgen, sodass sich die im und am Wasser lebenden Tiere an heißen Tagen in kühlere Bereiche zurückziehen können. Die Stärkung des Grüsselbachs als natürlicher Lebensraum wird dafür sorgen, dass die Artenvielfalt hierher zurückkehrt, die wir Menschen bei einem Spazierganz am Ufer bestaunen können. Gerade Kinder lieben es, an Bächen zu spielen, kleine Boote zu bauen und dabei die Natur zu entdecken.“

Neben der Stärkung der Artenvielfalt und Schaffung von Erholungsraum für Groß und Klein leisten Renaturierungen einen wichtigen Beitrag für den Hochwasserschutz. Entsprechend wird der Durchlass des Grüsselbachs innerörtlich geöffnet und eine Aue als Überschwemmungsbereich angelegt, damit kleinere Hochwasser genügend Platz haben zum Ausbreiten und im Boden versickern können. Darüber hinaus werden sieben Brückenbauwerke in Stand gesetzt und Hindernisse, die einer freien Fischwanderung im Weg stehen, werden entfernt.

Hintergrund:

Der Grüsselbach – lokal auch Goldbach genannt - ist neben 99 anderen Gewässern Teil des Programms „100 Wilde Bäche für Hessen“. Hierbei werden die teilnehmenden Kommunen durch einen vom Land bereitgestellten Dienstleister, die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG), bei der Umsetzung ihrer Renaturierungsmaßnahmen unterstützt. Die HLG unterstützt die 149 teilnehmenden Gemeinden zum Beispiel bei den Ausschreibungen der Planungen, bei der Abstimmung mit den zuständigen Behörden, bei der Beschaffung der notwendigen Flächen oder bei der Beantragung der Fördergelder. Das Land übernimmt dabei bis zu 95 Prozent der Maßnahmenkosten.

Ziel des Programms ist es, die unterhaltungspflichtigen Kommunen und Wasserverbände bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an 100 ausgewählten Bächen zu unterstützten. Ziel der WRRL ist die Erreichung des guten ökologischen Zustands oberirdischer Gewässer bis zum Jahr 2027.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz