Backhaus erreicht Kompromiss zur Stoffstrombilanzverordnung

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, ab dem 1. Januar 2018 die Stoffstrombilanzverordnung einzuführen

Damit ist es gelungen, nach langem Ringen diesen Prozess zu einem vorläufigen Ende zu führen.


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„Es war nicht leicht, die Mehrheit der Länder zu überzeugen. Umso mehr freue ich mich, dass es uns gelungen ist, in dieser politisch schwierigen Situation eine Kompromisslinie durchzusetzen“, zeigt sich Minister Backhaus zufrieden.

Ab dem 1. Januar 2018 müssen landwirtschaftliche Betriebe ab einer bestimmten Größe die Zufuhr und Abgabe von Stickstoff und Phosphor dokumentieren. Diese sich daraus ergebende Bilanz soll dann mit einem Grenzwert verglichen werden. Dies erfordert das Anfang 2017 in Kraft getretene novellierte Düngegesetz.

Ein zentraler Streitpunkt war genau dieser Grenzwert, auch weil die Datengrundlage für die Beurteilung der Auswirkungen eines Grenzwertes auf Umwelt und Betriebe nicht ausreichend ist. Der Vorschlag von Mecklenburg-Vorpommern sieht nun vor, in der Evaluierungsphase den Betrieben es selbst zu überlassen, ob sie den bundeseinheitlich definierten Grenzwert von 175 kg/ha verwenden oder selbst einen betriebsspezifischen Grenzwert errechnen.

„Damit haben wir die Möglichkeit, ausreichendes Datenmaterial zu sammeln, um ein wirklich wirksames und wissensbasiertes System zu entwickeln, welches die landwirtschaftlichen Betriebe mitnimmt und gleichzeitig der Umwelt, insbesondere dem Gewässerschutz, zu Gute kommt. Denn Wasser ist Leben“.

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel