Backhaus: Naturdaten werden bereits detailliert erfasst

In seiner aktuellen Sitzung hat der Landtag MV über die Erfassung von Naturdaten debattiert. Dazu erklärt Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus:


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„Man kann es kurz machen: Was nötig ist, machen wir bereits. Was wir nicht machen, ist auch nicht nötig. Wer nach immer mehr Daten ruft, vergisst, dass diese auch erfasst und verarbeitet werden müssen. Datenerfassung ist kein Selbstzweck und keine Beschäftigungstherapie“, so Backhaus, der die umfangreichen Datenerhebungen der öffentlichen Hand zu planungsrelevanten Arten genauer beleuchtet.

„Dass wir Naturdaten bereits in erheblichem Maße und detailliert erheben, belegen unter anderem die FFH- und Vogelschutzberichte sowie die jährlichen Datenerfassungen zu planungsrelevanten Vogelarten, beispielsweise Brutplatzdaten zu Seeadler, Fischadler, Schreiadler, Schwarzstorch.

In MV wurden bislang mit der Anlage 3 der Richtlinie zur Neuaufstellung, Änderung und Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme (RREP) die planungsrelevanten Kriterien zur Ausweisung von Windenergieanlagen festgelegt.

Die Kriterien planungs- und genehmigungsrelevanter Naturschutzdaten haben sich mit den rechtlichen Änderungen zum Ausbau erneuerbarer Energien geändert.

So wurde zum Beispiel mit der Anlage 1 zu § 45b Absatz 1 bis 5 BNatSchG für den Rotmilan Bereiche zur Prüfung kollisionsgefährdeter Brutvogelarten aufgenommen.

Die landesweite Erhebung dieser Daten wird zeitnah schwer möglich sein. Dies erfordert nicht nur die Bereitstellung erforderliche Haushaltsmittel, sondern auch das Finden geeigneter Fachleute und Gutachter.

Im Projektantrag wird kein unverhältnismäßig hoher Aufwand von den Vorhabenträger gefordert – im Gegenzug sollte dies hier aber auch nicht von der Landesverwaltung gefordert werden, denn es sind nicht alle europäischen Vogelarten in MV planungsrelevant.

Es ist vom Aufwand her ein gewaltiger Unterschied, ob Naturdaten projektbezogen für die jeweilige Genehmigung oder landesweit erhoben werden.

Die Forderung, dass von der öffentlichen Hand die Naturdaten planungsrelevanter Arten fortlaufend auf den aktuellsten Stand zu halten ist, bedeutet nach aktueller Rechtsprechung einen Aktualisierungsbedarf dieser Daten nach Ablauf von 5 Jahren.

Mit der Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vom 31. Oktober 2023 besteht die neue EU-Verpflichtung „Beschleunigungsgebiete“ zum Ausbau von erneuerbarer Energien zu erfassen.

Diese Beschleunigungsgebiete sind der zentrale Baustein der EU, um die Genehmigungsverfahren insbesondere für die Windenergie massiv zu beschleunigen.

Selbstverständlich bedarf es hierzu einer Forcierung der Datenerhebungen und gegebenenfalls auch einer Optimierung der Datenbereitstellung.

Die Mitgliedstaaten müssen

  • bis zum 21. Mai 2025 sogenannte Erneuerbare-Energien-Gebiete identifizieren und
  • bis zum 21. Februar 2026 aus diesen EE-Gebieten „Beschleunigungsgebiete“ identifizieren.

In Kürze wird es zu umfangreichen Änderungen der nationalen Regelungen insbesondere für die Windenergie kommen.

Bei den Beschleunigungsgebieten soll es sich um Gebiete handeln, die keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten lassen, was mit verstärkten Prüfpflichten auf Planungsebene zu Natur- und Artenschutzdaten einhergeht.

Die zuständigen Behörden müssen ferner „geeignete Regeln für wirksame Minderungsmaßnahmen“ festlegen, die bei der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie zu ergreifen sind, „um mögliche negative Umweltauswirkungen zu vermeiden oder, falls dies nicht möglich ist, gegebenenfalls erheblich zu verringern“ – wohlgemerkt in jenen Plänen, die die Beschleunigungsgebiete ausweisen sollen!

Die Mitgliedstaaten können auch geeignete Gebiete, die bereits ausgewiesen sind, zu Beschleunigungsgebieten erklären.

Dies setzt jedoch die Durchführung einer strategischen Umweltprüfung für die Gebiete voraus, um möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen entgegenzuwirken.

Das „Hochzonen“ artenschutzrechtlicher Vermeidungsmaßnahmen auf die Planungsebene wird die Bundesrepublik und MV vor besondere Herausforderungen stellen und erfordert hierzu die entsprechenden Datengrundlagen.

Im Doppelhaushalt 24/25 neu angemeldet wurden bereits die Titel:

„Erfassungen von Avifauna im Zusammenhang mit der Energiewende“ (jeweils 500.000 Euro) und

Biotopkartierung“ (jeweils 1,2 Millionen Euro).

Zur Ermittlung der Beschleunigungsgebiete dient die Aktualisierung folgender planungsrelevanter Daten:

Aktualisierung der Vogelzugkorridore

Hierzu hat das LUNG ein Gutachten vergeben. Das Ergebnis wird vorrausichtlich April 2024 vorliegen.

Rotmilan-Erfassung

Fortführung der bisherigen regelmäßigen ehrenamtlichen Erfassungen durch OAMV (mit Aufwandsentschädigung) sowie bereits vorbereitete Vergabe einer Datenerfassung vom Rotmilan im Umfeld ausgewiesener Eignungsgebiete.

Rastgebietsgutachten

Das LUNG hat bereits ein Konzept erarbeitet. Die diesjährige Ausschreibung scheiterte in diesem Jahr an einem fehlenden Fachgutachter. Das LUNG plant daher die Aktualisierung kommendes Jahr in Eigenregie vorzunehmen.

Schutz der Identität der mecklenburgischen und vorpommerschen Landschaft im Sinne von § 2 Landesplanungsgesetz

Eine Aktualisierung der Landschaftsbildbewertung wurde bereits vergeben.

Die Erfassung von Naturschutzdaten erfolgt also längst und sie wird fortgesetzt.“

Backhaus: Naturdaten werden bereits detailliert erfasst - Anhang 1
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