Bärlauch-Saison ist gestartet

Pflücken des Wildkrauts in Schutzgebieten nicht erlaubt
 
Vielerorts liegt in den Grafschafter Wäldern derzeit wieder ein leichter Knoblauchduft in der Luft – die Bärlauch-Saison ist gestartet. Das Wildkraut ist als beliebte Kochzutat gefragt und wird gerne in der Natur gepflückt. Beim Sammeln ist jedoch besondere Aufmerksamkeit geboten.


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Denn Bärlauch lässt sich u.a. schnell mit den giftigen Maiglöckchen verwechseln, die momentan an ähnlichen Standorten in der Grafschaft wachsen. Um der Verwechslungsgefahr vorzubeugen, ist ein genauer Blick auf die Blätter ratsam: Bärlauch bildet immer nur ein Blatt direkt aus dem Stängel aus. Beim Maiglöckchen wachsen hingegen zwei Blätter pro Stängel, die diesen umschließen. Auch die Blattunterseiten unterscheiden sich: Während die Blattunterseite beim Bärlauch matt aussieht, ist die des Maiglöckchens glänzend.
 
Beim Sammeln von Bärlauch gilt es zudem den Naturschutz zu beachten. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises weist darauf hin, dass beim Pflücken von Blumen und Pflanzen im Wald und in der freien Landschaft generell Rücksicht geboten ist. „Das gilt insbesondere für Bärlauch, der nur außerhalb von Schutzgebieten gesammelt werden darf. Einige Vorkommen in der Grafschaft leiden allerdings unter einem erhöhten Sammlerdruck. Daher bitten wir darum, umsichtig vorzugehen und nur kleine Mengen für den Eigenbedarf zu pflücken, um so den Fortbestand der wildwachsenden Kräuter nicht zu gefährden“, erklärt Manuela Monzka, Leitern des Bereichs Naturschutz beim Landkreis Grafschaft Bentheim. Sie betont, dass in ausgewiesenen Schutzgebieten die Entnahme von Pflanzen, wie Bärlauch, ohnehin grundsätzlich verboten ist: „Leider halten sich viele Bürgerinnen und Bürger nicht daran. Wir beobachten immer wieder, dass beispielsweise im Landschaftsschutzgebiet Samerrott unerlaubt Bärlauch gepflückt wird und das teils in sehr großen Mengen.“ Dies stellt gemäß Schutzgebietsverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Landkreis Grafschaft Bentheim