Bäume und Hecken bis Ende Februar schneiden
Wer Bäume fällen oder andere Gehölze abschneiden oder massiv zurückschneiden möchte, sollte damit rechtzeitig beginnen
Die Arbeiten müssen bis 28. Februar beendet sein. Eine Verlängerung dieser Frist von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als untere Naturschutzbehörde ist aufgrund der Witterungsverhältnisse oder des Vegetationsstandes ist nicht möglich.
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