Bei Schnee auf dem Bürgersteig die Bäume schonen

Streusalz verboten

Salz darf nicht zum Abtauen von Schnee auf dem Bürgersteig, sondern allenfalls bei Glatteis gestreut werden. Mit dieser eindringlichen Mahnung appellieren Gartenbau- und Umweltschutzamt an alle Hausbesitzer, beim Schneeräumen vor der eigenen Haustür die Bäume zu schonen.


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„Leider stellen wir immer wieder fest, dass sogar in wunderschönen Alleen der Schnee mit Salz aufgetaut wird“, ärgert sich Dr. Susanne Benöhr-Laqueur, Umweltdezernentin. „Dass die Bäume dadurch nachhaltig geschädigt werden, müsste eigentlich jedem Hauseigentümer klar sein“. Der Salzeinsatz gegen die winterliche Pracht ist sogar laut Landesstraßengesetz des Landes Bremen verboten.

Danach dürfen zwar „Salze und salzhaltige Streumittel nur in geringen Mengen und nur bei Glatteis sowie zum Auftauen festgetretener Eis- und Schneerückstände gestreut werden“. Doch bei Straßen „in denen Bäume stehen oder die auf anliegende begrünte oder baumbestandene Grundstücke entwässern“, darf Salz überhaupt nicht gestreut werden. Benöhr-Laqueur: „Umweltfreundliches Granulat und Sand tun es schließlich auch“.

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