Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut in Ispringen ebenfalls abgeschlossen

Sperrbezirk wird aufgehoben

Nachdem auch bei den Abschlussuntersuchungen keine Bienen positiv getestet wurden, gilt die Amerikanische Faulbrut auch in der Gemeinde Ispringen als erloschen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Daher konnte das Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises nun auch diesen Sperrbezirk zum 20. Oktober aufheben. Somit sind nunmehr alle Sperrbezirke aufgehoben und der gesamte Enzkreis wieder seuchenfrei.

Im Juni hatte die Stadt Pforzheim die Bienenseuche in einem Bienenstand auf der Wilferdingen Höhe im Bereich Gärtnerweg / Remiesweg festgestellt. Der daraufhin festgelegte Sperrbezirk umfasste auch Teile der Gemeinde Ispringen. Die durchgeführten Sperrgebietsuntersuchungen in Ispringen ergaben keine positiven Befunde.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie wird durch ein Bakterium (Paenibacillus larvae) verursacht, das Bienenlarven infiziert und tötet. Dadurch entsteht eine fadenziehende Masse, die im weiteren Verlauf zu einem sogenannten Faulbrutschorf eintrocknet. Neben diesem Schorf sind löchrige, eingesunkene Zelldeckel und ein lückenhaftes Brutnest weitere Symptome dieser Bienenseuche. Die Amerikanische Faulbrut ist nicht auf den Menschen übertragbar. Der Erreger schädigt nur die Bienenbrut und ist für den Menschen ungefährlich. Auch der Honig kann ohne Einschränkung verzehrt werden.

Landratsamt Enzkreis direkter Link zum Artikel