Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut in Keltern und Umgebung abgeschlossen

Sperrbezirk wird aufgehoben - Untersuchung in Ispringen läuft noch

Nachdem bei Abschlussuntersuchungen keine Bienen mehr positiv getestet wurden, gilt die Amerikanische Faulbrut in der Gemeinde Keltern, in Remchingen-Wilferdingen und -Nöttingen, Straubenhardt sowie Neuenbürg als erloschen.


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Daher konnte das zuständige Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises den Sperrbezirk zum 13. Oktober aufheben. Bei dem verbleibenden Ausbruch in Ispringen sind die Aufhebungs-Untersuchungen noch nicht vollständig abgeschlossen; hier rechnet das Amt bis Ende des Monats mit Ergebnissen.

Mitte April war die Bienenseuche in einem Bienenstand auf Gemarkung Keltern-Niebelsbach festgestellt worden. Der daraufhin festgelegte Sperrbezirk umfasste auch Teile der Gemarkungen von Ellmendingen, Weiler sowie Straubenhardt-Ottenhausen und Birkenfeld-Gräfenhausen. Hier wurden sämtliche Bienenvölker untersucht. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse musste das Sperrgebiet am 8. Mai erweitert werden. Der erweiterte Sperrbezirk erstreckte sich in der Gemeinde Remchingen auf die Gemarkungen Nöttingen und Wilferdingen sowie Teile der Gemarkung Singen, die Gemeinde Keltern einschließlich aller Teilorte, in der Gemeinde Birkenfeld die Gemarkungen Gräfenhausen und Obernhausen, in Straubenhardt die Gemarkungen Schwann, Feldrennach und Pfinzweiler sowie in Neuenbürg die Gemarkung Arnbach und Teile der Stadt Neuenbürg.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie wird durch ein Bakterium (Paenibacillus larvae) verursacht, das Bienenlarven infiziert und tötet. Dadurch entsteht eine fadenziehende Masse, die im weiteren Verlauf zu einem sogenannten Faulbrutschorf eintrocknet. Neben diesem Schorf sind löchrige, eingesunkene Zelldeckel und ein lückenhaftes Brutnest weitere Symptome dieser Bienenseuche. Die Amerikanische Faulbrut ist nicht auf den Menschen übertragbar. Der Erreger schädigt nur die Bienenbrut und ist für den Menschen ungefährlich. Auch der Honig kann ohne Einschränkung verzehrt werden.

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