Bergung und Entsorgung von gestrandeten Pottwalen

Umweltministerium informiert über die Planung für weitere Maßnahmen zur Bergung und Entsorgung der gestrandeten Pottwale auf Wangerooge

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat am (heutigen) Dienstag über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Bergung der zwei auf der Insel Wangerooge angeschwemmten toten Pottwale informiert. Am Mittwochvormittag wird es eine weitere Untersuchung der Tiere durch Mitarbeiter des dafür zuständigen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) sowie Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung geben.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Danach wird entschieden, ob die Kadaver für die Entsorgung freigegeben werden können.

Anschließend könnten Experten die Entgasung der durch die Verwesungsgase aufgeblähten Walkörper vornehmen. Die Freigabe und die sogenannte Entgasung sind Voraussetzungen für die Bergung.

Die weitere Planung sieht vor, dass die Walkörper anschließend in den Hafen nach Hooksiel geschleppt werden und dort auf einem abgetrennten Bereich am Kai abgelegt und anschließend durch Fachkräfte zerlegt werden. Alle Arbeiten werden von Fachleuten der Nationalparkverwaltung begleitet und überwacht.

Das Umweltministerium weist darauf hin, dass alle geplanten Arbeiten durch die besonderen Umständen des Fundortes sowie die Tideabhängigkeit und die Witterungsumstände zunächst nur mit einer ungefähren Zeitplanung verbunden sind.

„Pottwale fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen und sind somit europaweit geschützt“, sagte die Umweltstaatssekretärin Almut Kottwitz. „Alle Arbeiten und Sicherheits­maßnahmen sind somit auch streng nach den entsprechenden Vorschriften durchzuführen. Wir sind im Kontakt mit allen beteiligten Institutionen und Dienststellen und werden über das weitere Vorgehen der Bergung und Entsorgung zeitnah informieren“.

Bergung und Entsorgung von gestrandeten Pottwalen - Anhang 1
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz direkter Link zum Artikel