Besserer Schutz für den Schweinswal in der Ostsee

Ende Februar ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, mit der Schweinswale besser geschützt werden

Die Schweinswalpopulation der zentralen Ostsee ist laut der Weltnaturschutzorganisation IUCN akut vom Aussterben bedroht und umfasst nach aktuellen Studien weniger als 500 Individuen.


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Mit der neuen Verordnung wird die Stellnetzfischerei in den deutschen Meeresschutzgebieten für drei Monate im Jahr verboten, in denen sie sich zu der Zeit vermehrt aufhalten. Ziel der Regelung ist zu verhindern, dass Schweinswale als Beifänge in Stellnetzen verenden. 

„Mit der neuen EU-Verordnung werden erstmals in deutschen Schutzgebieten verpflichtende Fischereimanagementmaßnahmen speziell zum Schutz des Schweinswals in der Ostsee umgesetzt. Das ist ein wichtiger erster Schritt zum Schutz des stark bedrohten Schweinswals, der in Deutschland die einzige heimische Walart ist. Weitere wichtige Schritte sollten folgen, unter anderem sind auch Maßnahmen außerhalb der Schutzgebiete dringend erforderlich, um die Schweinswalpopulation der zentralen Ostsee vor dem Aussterben zu retten“, sagt BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm.

Die Maßnahmen der neuen EU-Verordnung (2022/303) gelten für das deutschen Schutzgebiet „Pommersche Bucht - Rönnebank“ in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee sowie für das Schutzgebiet „Greifswalder Boddenrandschwelle" und Teile der "Pommerschen Bucht“ im Küstenmeer vor Mecklenburg-Vorpommern. Die Maßnahmen sehen in diesen Gebieten den Ausschluss der Stellnetzfischerei vom 01. November bis 31. Januar eines jeden Jahres vor. Die EU-Verordnung beinhaltet darüber hinaus ganzjährige und saisonale Schließungen der Stellnetzfischerei in dänischen, schwedischen und polnischen Schutzgebieten sowie den begrenzten Einsatz von akustischen Abschreckvorrichtungen, sogenannten „Pingern“, in schwedischen und polnischen Gebieten.

Die jetzt in Kraft getretenen Regulierungen wurden unter Beteiligung des Bundeslandwirtschafts- und des Bundesumweltministeriums im Rahmen der regionalen Gruppe für die Ostsee („Baltfish“) der gemeinsamen Fischereipolitik der EU mit fachlicher Unterstützung des Bundesamtes für Naturschutz und des Thünen-Instituts für Ostseefischerei ausgehandelt. Basis für den Prozess waren Forderungen nach Schutzmaßnahmen von Nichtregierungsorganisationen und eine darauffolgende Empfehlung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), auf dessen Grundlage derzeit noch weitere, ergänzende Schutzmaßnahmen unter fachlicher Beratung des BfN diskutiert werden.

bfn - Bundesamt für Naturschutz direkter Link zum Artikel