Biberburg in Bürgstadt zerstört!

Fast unbemerkt hat sich vor ca. 14 Jahren der Biber im Landkreis wieder angesiedelt

Durch aktive Ansiedelung und durch natürliche Ausbreitung ist der Biber nach über 100 Jahren in ganz Europa wieder vertreten. Biber brauchen Wasser, bevorzugt langsam fließende oder stehende Gewässer. Biber sind reine Vegetarier, sie fressen junge Baumtriebe, aber auch Wasser- und Uferpflanzen. Ebenso gerne werden Feldfrüchte oder auch Obst gefressen.


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Auch an der Erf ist seit Herbst 2011 der Biber sehr aktiv. Leider wurde vom Naturschutzwächter und Biberkartierer der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Ende letzter Woche eine massive Zerstörung der Biberburg in Höhe des Netuschilwehrs in Bürgstadt festgestellt. Nicht nur der Biber, sondern auch die Burg und die Biberdämme sind gesetzlich geschützt. Durch die Zerstörung der Burg ist es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Biberfamilie gekommen, die im Extremfall bis zum Tod der Tiere führen kann. Diese Zerstörung ist keinesfalls fahrlässig, sondern vorsätzlich durchgeführt worden und daher besonders schwerwiegend einzustufen. Dies stößt auf absolutes Unverständnis seitens der Naturschutzbehörde.

Aufgrund der Schwere des Eingriffs behält sich die Naturschutzbehörde vor, eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. Biber unterliegen einem strengen, gesetzlichen Schutz. Sie gehören zu den nach Anhang IV der FFH - Richtlinie streng geschützten Arten. Beeinträchtigungen direkter oder indirekter Art, die zu einer Störung führen können, können mit einer Geldbuße bis zu 50.000.- Euro geahndet werden. Wer eine solche Handlung, die sich auf ein Tier einer streng geschützten Art wie den Biber bezieht, sogar vorsätzlich begeht, kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Es handelt sich hierbei also nicht um ein Bagatelldelikt!

Sachdienliche Hinweise bitte unter folgender Telefonnummer melden: Johannes Kreßbach, Landratsamt Miltenberg, untere Naturschutzbehörde, Tel. 09371-501-304.

Landratsamt Miltenberg direkter Link zum Artikel