Bienenvölker infiziert: Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in Rheinberg

In einem Bienenstand in Rheinberg wurde der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) amtlich festgestellt

Die betroffenen Völker wurden erst in diesem Jahr zugekauft und stehen im Zusammenhang mit einem größeren Seuchengeschehen in NRW.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Vorrangiges Ziel von Umgebungsuntersuchungen ist nun festzustellen, ob der Erreger bereits andere Völker im Kreis Wesel befallen hat.

Die AFB ist eine anzeigepflichtige bakterielle Erkrankung der Bienen, die über Sporen übertragen wird, die Brut befällt und in der Folge erhebliche Verluste verursachen kann. Bienenlarven sterben ab und verwandeln sich in eine braune, fadenziehende Masse.

Um den betroffenen Bienenstand in Rheinberg wurde ein Sperrbezirk festgelegt, der im Amtsblatt des Kreises Wesel veröffentlicht wird. Detaillierte Informationen können auch unter www.kreis-wesel.de eingesehen werden oder beim Fachdienst 39 unter Telefonnummer 0281-207 7022 (Herr Hoffmann) oder 0281-207 7017 (Frau Dr. Diekmann) nachgefragt werden.

Im Sperrbezirk sind alle Bienenvölker auf die AFB zu untersuchen. Halter/innen von nicht bei der Tierseuchenkasse registrierten Bienenvölkern im Restriktionsgebiet werden gebeten, diese umgehend beim Veterinäramt des Kreises Wesel FD 39 anzumelden (Email: VET.LM@kreis-wesel.de). Es besteht grundsätzlich eine jährliche Meldverpflichtung der Imker/innen bei der Tierseuchenkasse NRW.

Kreis Wesel direkter Link zum Artikel