Bisher 59 Natura 2000-Gebiete im Saarland ausgewiesen

Minister Jost: Wir liegen im Ländervergleich weit vorne

„59 Natura 2000-Gebiete sind bis dato rechtswirksam ausgewiesen. 32 weitere Gebiete befinden sich noch im Verfahren, 34 der insgesamt 125 auszuweisenden Gebiete sind noch offen. Damit sind wir weiter als viele andere Bundesländer.“ – Umweltminister Reinhold Jost gab zum Ende des Jahres den aktuellen Sachstand zur Umsetzung und nationalstaatlichen Sicherung der schützenswerten Arten und Lebensräume im Saarland bekannt.


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Im Jahr 1992 wurde auf europäischer Ebene der Aufbau eines Schutzgebietsnetzes beschlossen, wodurch wildlebende Pflanzen- und Tierarten und ihre natürlichen Lebensräume bewahrt werden sollen. Über 25.000 Schutzgebiete ziehen sich durch ganz Europa. Im Saarland wurden zwischen 1998 und 2006 insgesamt 127 Schutzgebiete an die EU-Kommission gemeldet. Zwei Meldungen wurden inzwischen wieder gelöscht. Die Natura 2000-Gebiete umfassen eine Fläche von rund 30.000 Hektar, das sind etwa 11,6 % der Landesfläche.

Nach der Meldung müssen die Gebiete rechtssicher ausgewiesen werden. Diese Unterschutzstellung hätte bereits binnen sechs Jahren nach Anerkennung der Gebiete durch die EU-Kommission (2004 bzw. 2007) erfolgen sollen. Da aber diese Verpflichtung nicht erfüllt wurde, leitete die EU Anfang des Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.  

„Wir stehen nach einer Aufholjagd seit 2012 inzwischen recht gut da, und ich bin zuversichtlich, dass wir auch die letzten, noch offenen Gebiete bis Ende 2016 ausgewiesen bzw. im Ausweisungsverfahren  haben werden und so etwaige Strafzahlungen vermeiden können“, sagte Jost.

Der Minister wies darauf hin, dass die Naturschutzverbände BUND und NABU im vergangenen Jahr in einer vergleichenden Länderanalyse untersucht hatten, wie ernst der Natur- und Artenschutz in Deutschland genommen wird. Ergebnis: Nur in Brandenburg, Hessen und im Saarland erkannten die Verbände erste Fortschritte. Jost: „Der Schutz der Arten und Lebensräume ist ein Schwerpunkt der Arbeit meines Hauses. Die Bewertung zeigt, dass wir gut und engagiert arbeiten. Transparenz und Offenheit und viele Gespräche vor Ort waren in den Ausweisungsverfahren sehr hilfreich. Wir liegen mit unseren Bemühungen um den Schutz seltener Arten und Biotope vorne, auch was unsere Begleitmaßnahmen betrifft, Stichwort Biodiversitätsstrategie.“

Hintergrund Vertragsverletzungsverfahren:

Bei einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und entsprechender Verurteilung können durch den EuGH Vertragsstrafen festgesetzt werden. Dies kann ein Zwangsgeld oder ein Pauschbetrag sein.

Das Zwangsgeld hat die Funktion, in die Zukunft gerichtet einen anhaltenden Verstoß abzustellen, während der Pauschbetrag der Abgeltung vergangener Verstöße dient. Beide Sanktionsmittel können auch nebeneinander beantragt und verhängt werden.

Die Bemessung der Sanktion liegt allein in der Verantwortung des EuGH, der an einen Antrag der Kommission nicht gebunden ist.

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