Brandgefahr in Wäldern und auf Feldern ist weiterhin bedrohlich

Trockenperiode

„Aufgrund der langanhaltenden Trockenperiode ist die Brandgefahr auf den Feldern und in den Wäldern unseres Landes nach wie vor hoch“, erklärt Minister Dr. Backhaus besorgt und richtet daher erneut den dringenden Aufruf an alle im Land, jegliche Brandschutzvorgaben einzuhalten und umfassende Vorsorgemaßnahmen zu treffen.


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Bislang kam es zu 19 Waldbränden auf einer Fläche von insgesamt 5,97 Hektar. Auch die Anzahl der Brände auf den Feldern des Landes häuft sich witterungsbedingt in den vergangenen Wochen. Bis Anfang der Woche waren insgesamt bereits 15 Feldbrände gemeldet worden. Hinzu kommen Brände an Maschinen und Strohballen mit einem geschätzten Schaden von einer halben Million Euro. ­­

Erst gestern ereignete sich in Groß Laasch (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ein Brand auf einem abgeernteten Feld. Das Feuer griff dabei auch auf den angrenzenden Wald über. Betroffen ist nach vorläufigem Stand eine Waldfläche von 3,7 Hektar. Das genaue Schadensausmaß kann jedoch erst nach Beendigung der noch andauernden Brandbekämpfungsmaßnahmen der Feuerwehrkräfte beziffert werden. Diese werden erschwert, da es sich um ein munitionsverseuchtes Gebiet handelt.

„Die Landwirte sind bei diesen Witterungsbedingungen zur Ernte besonders gefordert, um das Ausmaß der Feldbrände so gering wie möglich zu halten“, bekräftigt der Minister. In diesem Zusammenhang verweise er nochmal auf die gemeinsame Erklärung seines Hauses und des Ministeriums und des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern.

So sollen sie vor Druschbeginn Wasserwagen mit ausreichend Löschwasser für den Brandfall und Bodenbearbeitungsgerät mit Zugmaschine auf dem Acker bereitstellen. Erntemaschinen sollen aktuell gewartet und mit Handfeuerlöschern ausgestattet sein, Reparaturen an den Maschinen nur auf brandsicheren Flächen ausgeführt werden. Beim Ernten sollen Brandschutzstreifen zu benachbarten Flächen und Wäldern angelegt und umbrochen werden, damit sie schwer entflammbar sind; die Felder sollen durch das Anlegen ausreichend breiter Streifen in Sektoren unterteilt und abgeerntet werden.

Erfreut zeigt sich der Minister, dass bereits viele Landwirte die Gefahrenlage erkannt und entsprechende Vorsorge zum Brandschutz während der Ernte getroffen haben. „Wir setzen auch weiterhin auf das Prinzip der Freiwilligkeit und eigenverantwortlichen Vorsorge“, unterstreicht der Minister, betont jedoch gleichzeitig, dass er – für den Fall, dass sich die Lage weiterhin zuspitzt – die Möglichkeit verbindlicher Vorgaben zur Prävention von Erntebränden und der Verhinderung des Übergreifens auf Wald und andere Schutzgüter prüfen lasse.

Nicht zuletzt verweist er auf die im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichten „Empfehlungen zu Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes in Vorbereitung und Durchführung der Ernte sowie bei der Einlagerung brennbarer pflanzlicher Erzeugnisse“ (Amtsblatt M-V 2000, Nr. 30, S. 1005).

Hintergrundinformationen:

In den Forstämtern Sandhof (Landeshauptstadt Schwerin und Landkreis Ludwigslust-Parchim) und Jasnitz (Landkreis Ludwigslust-Parchim) und in Teilen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gilt heute die Waldbrandgefahrenstufe 4. Ab morgen gilt die Stufe 4 auch in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Rügen). Im Bereich des Leitforstamtes Torgelow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) besteht weiterhin die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5.

Brandgefahr in Wäldern und auf Feldern ist weiterhin bedrohlich - Anhang 1
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