Buchenrundholz und -schnittholz kann wieder nach Indien geliefert werden

Neue Einfuhrbedingungen in Indien

Neue Einfuhrbedingungen in Indien ermöglichen neben dem Import von Buchenrundholz auch den Import von wärmebehandeltem Buchenschnittholz aus Deutschland. Darüber hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer informiert, die auf dieser Basis phytosanitäre Gesundheitszeugnisse (PGZ) ausstellen können.


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Wie das indische Landwirtschaftsministerium kürzlich gegenüber dem BMEL bestätigte, sind die neuen Einfuhrbedingungen des Landes in Kraft, so dass nun sowohl Buchenrundholz als auch wärmebehandeltes Buchenschnittholz aus Deutschland eingeführt werden kann (Notifizierung G/SPS/N/IND/118).

Die deutschen Pflanzenschutzdienste können ab sofort Pflanzengesundheitszeugnisse ausstellen, wenn der Exporteur eine indische Einfuhrgenehmigung für Buchenschnittholz vorlegt und die entsprechenden Einfuhranforderungen erfüllt sind. Diese geben vor, dass Buchenholz europäischer Herkunft frei von bestimmten Schadorganismen (28 Insektenarten und 24 Pilzarten), von Samen regulierter Unkräuter und von Bodenverunreinigungen sein muss. Das Schnittholz muss zudem eine Hitzebehandlung von 56 Grad Celsius Kerntemperatur über eine Dauer von 30 Minuten erfahren haben.

Hintergrund: Fehlender Eintrag der Europäischen Buche auf der Importliste

Bislang war nur die Amerikanische Buche (Fagus grandifolia), nicht aber die Europäische Buche (Fagus sylvatica) in den indischen Importbestimmungen verzeichnet. Diese gesetzliche Regelung war seit vielen Jahren bekannt, wurde jedoch weder von den deutschen noch von den indischen Behörden beanstandet, sondern im Interesse der Exporteure ausgelegt. Im Jahr 2014 war es jedoch vor dem Hintergrund von Unstimmigkeiten über Importbestimmungen von landwirtschaftlichen Produkten zwischen Indien, Deutschland und der EU zum faktischen Exportstopp von europäischer Buche nach Indien gekommen. Die indische Seite ermahnte Deutschland im Zuge dessen, die indischen Importbestimmungen einzuhalten. Die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer verweigerten daraufhin den deutschen Exporteuren die Ausstellung von phytosanitäre Gesundheitszeugnisse für europäisches Buchenholz.

Anträge der Industrie beim indischen Landwirtschaftsministerium, die europäische Buche (Rotbuche) auf die Importliste zu setzen, waren in der Vergangenheit erfolglos. Nach mehrmonatigem Einsatz des DHWR und der Exportbetriebe auch auf politischer Ebene ist es mit engagierter Unterstützung des BMEL, des Julius-Kühnen-Instituts und der deutschen Botschaft in Indien nun zu einer Einigung gekommen.

Deutscher Holzwirtschaftsrat e. V. direkter Link zum Artikel