BUND begrüßt Ausweisung des Grünen Bandes in Sachsen-Anhalt als Nationales Naturmonument

"Heute ist ein guter Tag für den Naturschutz", erklärt Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND

Mit dem heute vom Landtag in Sachsen-Anhalt beschlossenen Gesetz zur Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument erfüllt sich eine seit langem vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vertretene Forderung.


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Was 1989 gleich nach dem Fall der Mauer als kühne Vision vom BUND entwickelt wurde, hat sich inzwischen zusammen mit vielen Partnern und Akteuren zu einem der größten und bedeutendsten Naturschutzprojekte in Deutschland entwickelt: Aus dem ehemaligen Todesstreifen der innerdeutschen Grenze ist eine Lebenslinie entstanden, die sich auf einer Länge von 1.393 Kilometern quer durch Deutschland zieht. So vernetzt das Grüne Band nicht nur vielfältige Biotope miteinander, sondern erinnert auch an die friedlich überwundene Teilung Deutschlands und verbindet Menschen aus Ost und West.

"Heute ist ein guter Tag für den Naturschutz", erklärt Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND. "Mit dem Landtagsbeschluss ist ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung des Grünen Bandes erreicht. Das Land Sachsen-Anhalt kommt damit seiner nationalen Verantwortung für den Erhalt und Schutz des Grünen Bandes nach. Wir fordern die noch fehlenden Anrainerländer auf, ihre Anteile am Grünen Band endlich auch als Nationales Naturmonument auszuweisen. Auch angesichts der Biodiversitätskrise brauchen wir einen lückenlosen Biotopverbund." Ralf Meyer, Vorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt ergänzt: "Damit stehen jetzt deutschlandweit über drei Viertel des Grünen Bandes unter diesem Schutzschirm. Eingriffe in den Biotopverbund des Grünen Bandes werden so künftig unterbunden und Stätten der Erinnerungskultur bekommen endlich einen Schutzstatus."

Aber es liegt auch noch viel Arbeit vor allen Akteuren am Grünen Band. So gilt es die bestehenden Lücken im Biotopverbund zu schließen. Gerade Sachsen-Anhalt trägt hier eine besondere Verantwortung, da es deutschlandweit den größten Anteil hat. Meyer weiter: "Auch Relikte der ehemaligen innerdeutschen Grenze, wie alte Wachtürme, Reste des Grenzzauns, geschleifte Ortschaften oder andere Erinnerungsorte sind dauerhaft zu sichern und für künftige Generationen zu bewahren."

Die Ausweisung als Nationales Naturmonument bietet auch Chancen für eine nachhaltige Regionalentwicklung der oftmals strukturschwachen Regionen entlang des Grünen Bandes. "Gerade der Dreiklang aus Naturschutz, Grenzgeschichte und Kultur am Grünen Band ist für viele Besucher äußerst interessant", so Hubert Weiger. "Dieses Potenzial ist künftig noch sehr viel stärker zu nutzen. Die Projekte des BUND am Grünen Band sind dabei eine gute Blaupause für die künftige Entwicklung in Sachsen-Anhalt."

Abschließend betont Dieter Leupold, Projektleiter Grünes Band Sachsen-Anhalt: "Mit dieser Schutzgebietsausweisung legt sich das Land eine Selbstverpflichtung auf um künftig ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen, um die Ziele des Gesetzes umsetzen zu können. Der BUND wird auch künftig die Entwicklung des Grünen Bandes konstruktiv und engagiert zusammen mit vielen Partnern vor Ort begleiten."

BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel