BUND Berlin: Müggelsee-Schutzverordnungen sichern wertvolles Natur- und Erholungsgebiet

Rechtliche Absicherung des "blauen Juwels" Berlins

Der Berliner Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin) hat die Unterzeichnung der Verordnungen zum Schutz von Natur, Landschaft und Erholung durch Umweltsenatorin Regine Günther begrüßt.


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Damit erfolge endlich die durch die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) gebotene rechtliche Absicherung des „blauen Juwels“ Berlins. Die ausgewiesenen Naturschutzgebiete würden die sensiblen Uferzonen absichern. Mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung werde zudem nicht nur die Natur, sondern auch Erholung und sportliche Betätigung in der freien Natur explizit geschützt.

Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND Berlin: „Mit dem Erlass der Schutzgebietsverordnung hat die Umweltsenatorin den ersten Teil der naturschutzrechtlich gebotenen Hausaufgaben zur Sicherung der europäischen Schutzgebietes umgesetzt. Der Senat und der Bezirk Treptow-Köpenick müssen jetzt aber zügig nachlegen, damit die Verordnung nicht ein Papiertiger wird.“

Die derzeit von der Senatsverwaltung gemeinsam mit den Sportverbänden und den Naturschutzverbänden diskutierte Vereinbarung insbesondere zum Schutz der Zug- und Rastvögel im Winterhalbjahr müsse im Sommer fertiggestellt werden. Mit der in Arbeit befindlichen Steganlagenkonzeption müsse der Bezirk im konstruktiven Dialog die Interessen von Naturschutz und von Nutzern und Anliegern in Einklang gebracht werden – unter Einschluss der Rahnsdorfer Inseln. Zudem sei endlich die FHH-Managementplanung und das Monitoring voranzubringen, um fundiert und zielorientiert den naturschutzfachlichen Zustand des wertvollen Naturerbes und Erholungsgebietes voranzutreiben. Damit die in den letzten Jahren kaputtgesparte Naturschutzverwaltung dies alles umsetzen könne, sei außerdem das Abgeordnetenhaus gefordert, die Personal- und Sachmittel bedarfsorientiert zu erhöhen.

Andrea Gerbode, Naturschutzexpertin des BUND Berlin: „Die Diskussion um die Schutzgebietsverordnungen hat in den letzten Wochen aufgrund einiger Fake-News hohe Wellen geschlagen. Entgegen anderslautender Behauptungen ist auch in Zukunft auf dem Müggelsee Schwimmen, Segeln, Angeln und Bootsfahren nicht nur erlaubt, sondern sogar rechtlich abgesichert. Uns freut, dass wir mit den meisten Akteuren wie dem Landessportbund Berlin und den Fachverbänden des Wassersorts in einem sehr guten und fruchtbaren Dialog stehen, das wertvolle Naturerbe und die vielfältige Freizeitnutzung zu bewahren.“

BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Berlin e.V. direkter Link zum Artikel