BUND erwirkt Rodungsstopp

BUND erwirkt Rodungsstopp im Hambacher Wald und fordert von NRW-Regierung morgige Demonstration nicht weiter zu blockieren

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute einem Eilantrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land Nordrhein-Westfalen stattgegeben.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Demnach darf der Hambacher Wald nicht gerodet werden. Dies gilt, bis über die Klage des BUND rechtskräftig entschieden ist, die seit April 2018 beim Verwaltungsgericht Köln anhängig ist. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

„Wir haben uns mit unserem Antrag für einen Rodungsstopp durchgesetzt“, sagte der Geschäftsleiter des BUND NRW, Dirk Jansen. „RWE darf im Hambacher Wald nicht roden. Über die Fortführung des Tagebaus Hambach ist zwar noch nicht entschieden, das heißt, die Bagger stehen nicht still. Aber RWE darf keine weiteren Rodungsmaßnahmen ergreifen. Die Interessensabwägung des Oberverwaltungsgerichts in Münster ging zu Gunsten des BUND aus, weil dieser Wald sehr wertvoll ist und durch die Rodung irreversible Fakten geschaffen würden. Damit ist die Rodungssaison im Hambacher Wald beendet“, sagte Jansen.

Die Bezirksregierung Arnsberg und RWE konnten nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts in Münster auch nicht belegen, dass die sofortige Rodung aus tagebautechnischen Gründen notwendig sei oder weil anderenfalls die Energieversorgung bundes- oder landesweit nicht mehr gewährleistet wäre.

Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger sagte: „Wir sind erleichtert, dass die Rodung des Hambacher Waldes vom Tisch ist. Das ist ein großer Erfolg für den Naturschutz und auch ein gutes Signal für den friedlichen Protest tausender Klimaschützer im Hambacher Wald und weit darüber hinaus. Das Gericht trägt damit zentral zum Rechtsfrieden bei.“

Der BUND appelliert nun an die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen und die zuständigen Behörden, die für morgen geplante Großdemonstration am Hambacher Wald zu genehmigen. Die Polizei hatte gestern den Protest untersagt. Auch dagegen hatte der BUND gemeinsam mit den übrigen Veranstaltern der Demonstration rechtliche Mittel eingelegt.

„Die Landesregierung NRW muss jetzt von ihrer Eskalationsstrategie und der Diffamierung des Braunkohlewiderstands abrücken. Die eindeutige Bevölkerungsmehrheit ist längst viel weiter in Sachen Klimaschutz“, sagte Weiger.

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) direkter Link zum Artikel