Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.
Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten
E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen
Nach einem Spitzengespräch zwischen Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, Ministerpräsident Stephan Weil und Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel am (heutigen) Donnerstag in Hannover haben sich Bund und Land auf ein gemeinsames Eckpunktepapier mit dem Titel „Weidetierhaltern in Wolfsgebieten helfen - Jagdrecht ist keine Lösung" verständigt.
Danach betonen beiden Seiten übereinstimmend, dass die Sicherheit des Menschen oberste Priorität habe. Wörtlich heißt es in dem Papier: „Wölfe, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten, sind zu beobachten und gegebenenfalls zu töten". Auf den entsprechenden Präzedenzfall vom April 2016 wird verwiesen.
Zudem stimmen beide Seiten darin überein, dass die Weidetierhaltung wirtschaftlich bleiben muss. Sie leistet zudem einen wertvollen Beitrag zur Landschaftspflege und zum Naturschutz leistet. Die Weidetierhaltung müsse auch dort zukünftig sichergestellt bleiben, wo durch Zuwanderung des Wolfes vermehrt Konflikte auftreten würden. „Das Halten von Schafen auf Deichen sowie die Wanderschäferei in der Lüneburger Heide stellen einen wichtigen Beitrag zum Hochwasser- und/oder Naturschutz dar und liegen damit auch im öffentlichen Interesse", heißt es in dem gemeinsamen Papier. Bund und Land sind sich darin einig, dass sie zukünftig verstärkt gemeinsam daran arbeiten werden, Lösungen für diejenigen Regionen zu entwickeln, die mit der Ausbreitung des Wolfes verbunden sind.
Unter Beachtung der Vorgaben des Artenschutzes sollen im Einzelfall auch Eingriffe ermöglicht werden. Hierzu könne in letzter Konsequenz auch die Entnahme eines Rudels gehören, wenn die gemeinschaftlich jagenden Individuen gelernt haben, sämtliche der empfohlenen und zumutbaren Schutzmaßnahmen zu überwinden. Das Bundesumweltministerium steht zu alledem auch in engem Austausch mit der EU-Kommission und angrenzenden Mitgliedstaaten.
Die Forderung, Wölfe in das Jagdrecht aufzunehmen bewerten Bund und Land gemeinsam als nicht zielführende Option. Auch vereinzelt geäußerten Wünschen, Wölfe nach Belieben jagen zu können, erteilten beide Seiten eine Absage. Das Schutzniveau des Wolfes würde dadurch nicht verändert.