Bundeskabinett beschließt Änderung des Strahlenschutzgesetzes

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze eine Änderung des Strahlenschutzgesetzes beschlossen

Die Novelle greift technische Fortschritte bei industriellen Anwendungen auf und trägt Erkenntnissen für den Vollzug Rechnung, die sich seit Inkrafttreten des 2018 umfassend novellierten Strahlenschutzrechts ergaben, beispielsweise beim Radon-Schutz.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Das hohe Schutzniveau des Strahlenschutzes wird so weiterhin umfassend und konsequent gewährleistet und zugleich praktikabler.

Das Änderungsgesetz sorgt mit einer Reihe kleinerer Anpassungen und Ergänzungen dafür, den Vollzug des Strahlenschutzrechts weiter zu verbessern – auch durch Vereinfachungen. So wird es etwa den zuständigen Behörden erleichtert, den umfassenden Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung mit Hilfe von Anordnungen zu gewährleisten. Und die arbeitsplatzbezogenen Regelungen zum Schutz vor dem natürlich vorkommenden, radioaktiven Edelgas Radon werden um wichtige Mess- und Informationspflichten an die zuständige Behörde ergänzt, die so schneller von der Aufgabe oder Veränderung eines Arbeitsplatzes mitbekommt.  

Außerdem müssen künftig sogenannte Ultrakurzpulslaser, die im industriellen Bereich zur Anwendung kommen und Röntgenstrahlung erzeugen, aber eine bestimmte Strahlungsdosis nicht überschreiten, bei der zuständigen Behörde angezeigt werden; einer Genehmigung bedarf es für diese Anlagen nicht mehr. Das trägt dem unterschiedlichen Gefahrenpotential von Lasergeräten, die Röntgenstrahlung erzeugen, Rechnung und verringert bürokratischen und organisatorischen Aufwand. Auch Klarstellungen im Zusammenhang mit der Genehmigungs- und Anzeigepflicht von Röntgengeräten tragen zu einer besseren Vollziehbarkeit der entsprechenden Regelungen bei.  

Das Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.

BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit direkter Link zum Artikel