Bundesprogramm für Flusslandschaften

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Die Bundesregierung will Deutschlands Gewässer- und Auenlandschaften bis zum Jahre 2050 wieder attraktiver gestalten. Für das dazu erarbeitete Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" rechnet die Regierung im Schnitt mit einem jährlichen Finanzbedarf von etwa 50 Millionen Euro zuzüglich weiterer Mittel für ein gesondertes Förderprogramm für Auenlandschaften, wie sie in einer Unterrichtung über das Programm (18/11099) mitteilt.


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Das Programm, das insbesondere auf die wenig genutzten Nebenwasserstraßen abzielt, fördert laut Bundesregierung schwerpunktmäßig die Renaturierung von Fließgewässern und zugehörigen Auen. Letztere leisteten im intakten Zustand einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Hochwasserschutz sowie zur Reinigung der Gewässer, heißt es zur Begründung.

Das "Blaue Band Deutschland" habe zum Ziel, mit Hilfe "ökologischer Trittsteine" Biotope zu verbinden und somit von Vielfalt geprägte Lebensräume wiederherzustellen. Maßnahmen sollen beispielsweise der Um- und Rückbau von Wehr- und Schleusenanlagen oder die Erstellung verschiedener Entwicklungskonzepte unter Einbezug lokaler Akteure sein. Außerdem sollen nicht nur naturschutzfachliche Ziele wie die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie oder die Erreichung der europäischen Umweltziele, sondern auch verkehrliche und wasserwirtschaftliche Ziele berücksichtigt werden. Dazu zählten der Wassertourismus, Möglichkeiten zu Erholung und Freizeitgestaltung sowie die nachhaltige Stärkung betroffener Regionen, führt die Bundesregierung aus.

Die Bundesregierung betont zudem, dass das Gesamtkonzept eine klaren Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern erfordere. Vor dem Hintergrund einer guten Zusammenarbeit solle der Rechtsrahmen angepasst werden, um die Zuständigkeit des Bundes zu erweitern. Weiterhin sollen Modellprojekte, eine Arbeitsgruppe und der Beirat "Blaues Band Deutschland" für die schrittweise Umsetzung erster Ziele sorgen. Bis 2020 sei geplant, unter anderem die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen sowie das gesonderte Förderprogramm zur Renaturierung von Auen zu etablieren.

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