Bundesrat beschließt Verordnungsentwurf zur tiergerechten Haltung von Legehennen

Bundesrat beschließt Verordnungsentwurf zur tiergerechten Haltung von Legehennen
Bundesrat beschließt Verordnungsentwurf zur tiergerechten Haltung von Legehennen

Die Länder schlagen eine bundesweite Regelung vor, um die Haltung von Legehennen in Kleingruppen zu befristen

Sie soll nur noch bis Ende 2025 zulässig sein, in Härtefällen bis Ende 2028. Im Vergleich zur Freiland- und Bodenhaltung habe die Kleingruppenhaltung nur noch eine geringe Bedeutung, heißt es zur Begründung des Verordnungsentwurfs.


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Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2010 die bis dahin geltenden Bestimmungen aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt. Als Folge der so entstandenen Regelungslücke steht es seitdem im Ermessen eines jeden Landes, zu entscheiden, wie eine Kleingruppenhaltung ausgestaltet werden muss.

Eine bundeseinheitliche Verordnung dient nach Ansicht der Länder sowohl der Verbesserung des Tierschutzes als auch der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für die Legehennenhalter in Deutschland.

Die Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung wird jetzt der Bundesregierung zugeleitet und von dieser beraten. Sollte sie die Verordnung erlassen, muss diese nicht noch einmal durch den Bundesrat. Dieser hat bereits im Voraus seine Zustimmung erklärt.

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