Bundesrat fordert Begrenzung des Holzeinschlags bei Fichten

© Foto: dpa | sportactive
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Der Bundesrat setzt will den ordentlichen Holzeinschlag bei Fichten im Forstwirtschaftsjahr 2021 beschränken.

Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat er am 27. November 2020 der Bundesregierung zugeleitet.


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Schäden durch Extremwetterlagen - besonders bei Fichten

Die seit 2018 aufgetretenen Stürme, Hitze- und Dürreperioden und der nachfolgende Schädlingsbefall haben in Deutschland zu immensen Anfällen von sogenanntem Kalamitätsholz und zu einbrechenden Holzabsatzmärkten geführt.

Nach Schätzungen sind in den Jahren 2018 bis Mitte 2020 bereits insgesamt 131 Mio. m³ Nadel-Schadholz angefallen. Weitere 37 Mio. m³ Nadelholz werden 2020 noch erwartet. Die durchschnittliche Schadhöhe der vergangenen drei Jahre entspricht in etwa der durchschnittlichen jährlichen Nadelholznutzung im Zeitraum 2002 – 2012. Nach allgemeiner Einschätzung ist von den Schäden überwiegend die Fichte betroffen.

Einige Regionen stark betroffen

Im Hinblick auf das Verhältnis der Schäden zum Gesamtvorrat sind deutsche Regionen unterschiedlich betroffen. Schwerpunkte liegen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen und Sachsen.

Auswirkungen auf den Holzmarkt auch in anderen Bundesländern

Die regionalen Überangebote durch das Schadholz in den genannten Ländern führen auch in Ländern, deren Wälder nicht so stark vom Schädlingsbefall betroffen sind, zu einer erheblichen Marktstörung. Die Höhe der so genannten Kalamitätsnutzung im gesamten Bundesgebiet in der Holzart Fichte liegt seit dem Jahr 2018 deutlich über 40 Prozent des ungekürzten Einschlagsprogramms.

Normalisierung des Holzmarktes

Die Länderkammer geht davon aus, dass durch die bundesweite Begrenzung des ordentlichen Holzeinschlags der besonders betroffenen Baumart Fichte auf 85 Prozent des regelmäßigen Holzeinschlags den negativen Auswirkungen der Schadereignisse auf den Holzmarkt wirksam begegnet werden kann. Als Nebenfolge kann mit der Begrenzung außerdem eine steuerliche Erleichterung für alle Waldbesitzer geschaffen werden, die von Kalamitätsnutzungen betroffen sind.

Ursprünglich weitergehende Pläne Nordrhein-Westfalens

Die Forderung des Bundesrates geht auf eine Landesinitiative aus Nordrhein-Westfalen zurück. Das Land hatte allerdings eine Beschränkung des Holzeinschlags auf 70 statt 85 Prozent und eine Erstreckung der Maßnahme auch auf das Forstwirtschaftsjahr 2022 vorgeschlagen. Das Plenum folgte aber einer Empfehlung des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der angesichts positiver Signale auf dem Holzmarkt und von Liquiditätsengpässen vieler Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer eine Reduktion um nur 15 Prozent für ein Forstwirtschaftsjahr vorgeschlagen hatte.

Nächste Station: Bundesregierung

Der Verordnungsentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

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