Bundesrat stimmte heute Änderung des Bundesjagdgesetzes zu

Mecklenburg-Vorpommern: Der Bundesrat stimmte heute dem Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hatte zuvor in dem Gremium eindringlich um Zustimmung zu dem Gesetz geworben.


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Hintergrund ist die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Osteuropa, Polen und in Belgien. Artikel 1 des geänderten Gesetzes enthält neben Regelungen zur Beschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs aus betroffenen Gebieten auch Maßnahmen zur Absperrung ASP-betroffener Gebiete und zur möglichen Beschränkung bzw. zu einem Verbot der Ernte auf landwirtschaftlichen Flächen in einem Ausbruchsgebiet. Das Gesetz schreibt die vermehrte Fallwildsuche fest, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren und lässt im Ernstfall die verstärkte Bejagung der Wildschweinbestände auch durch andere Personen als den Jagdausübungsberechtigten zu. Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes (Artikel 2) erhalten die Länder die Möglichkeit, Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten auch aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung bestimmen zu können.

„Noch nie war die Bedrohung durch die ASP in Deutschland so deutlich wahrnehmbar wie jetzt“ sagte Minister Backhaus unter Verweis auf 1260 an dem Virus verendete Wild- und weitere 50 Hausschweine in Litauen. Polen meldete bislang 1970 infizierte Wild- und 109 infizierte Hausschweine, Rumänien gar 998 Fälle von ASP bei Haus- und lediglich 61 Fälle bei Wildschweinen. Insgesamt sind in Osteuropa und Belgien bisher 4217 ASP-Fälle bei Wild- und 1269 Fälle bei Hausschweinen aufgetreten. „Die Ausbreitung der Seuche ist unberechenbar. Ihr Ausbruch in Deutschland hätte dramatische Auswirkungen auf die Schweinefleischerzeuger“, so der Minister. Vor diesem Hintergrund sei es erforderlich gewesen, neben den bereits über die durch die „Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung“ und der „Verordnung über die Jagdzeiten vom 7. März 2018“ geschaffenen rechtlichen Möglichkeiten hinaus kurzfristig weitere Maßnahmen zu ergreifen.

„Ich erwarte außerdem von der Bundesregierung, dass sie die Entwicklung eines Impfstoffes gegen die Afrikanische Schweinepest jetzt weiter intensiviert“, appellierte er.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte angesichts der ASP-Gefahr bereits landesrechtliche Vorschriften angepasst, sein ASP-Monitoring deutlich verstärkt und eine landesweite ASP-Übung durchgeführt sowie an einer bundesweiten und an einer länderübergreifenden Übung mit Polen teilgenommen. Aufgrund des 2-Millionen-Sofortprogramms zur Reduzierung der überproportional angewachsenen Schwarzwildpopulation im Land war die Schwarzwildstrecke im Jagdjahr 2017/2018 deutlich erhöht und damit die ASP-Ansteckungsgefahr verringert worden.

Bundesrat stimmte heute Änderung des Bundesjagdgesetzes zu - Anhang 1
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel