Bundesrat will Änderungen am UVP-Gesetz

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Der Bundesrat hat zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11499) zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschlagen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren
 In ihrer Stellungnahme, über die die Bundesregierung unterrichtet (18/11948), fordert die Länderkammer unter anderem, bei Ausnahmen vom UVP-Recht bei Vorhaben der Landesverteidigung eine Entscheidung durch das Bundesverteidigungsministerium zur Voraussetzung zu machen. Dies sei aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit geboten.

In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung diesen Vorschlag ab. Die Übertragung auf eine beauftragte Stelle sei sinnvoll und werde bereits praktiziert. So würden im Ministerium typischerweise "Entscheidungen konzeptioneller Art getroffen", nachgeordnete Stellen seien regelmäßig für die "operative Verfahrensführung" zuständig, begründet die Bundesregierung.

Ziel des Gesetzentwurfes der Bundesregierung ist es, die gesetzliche Grundlage an europäische Vorgaben anzupassen. Darüber hinaus soll die Novelle zum Anlass genommen werden, das Bundesrecht "zu vereinfachen, zu harmonisieren und anwenderfreundlicher auszugestalten".

Deutscher Bundestag direkter Link zum Artikel