Corona-Soforthilfen für Zoos und Tierparks

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Zoos und Tierparks können staatliche Hilfe im Rahmen der Corona-Pandemie beantragen, soweit sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.


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So habe den Einrichtungen die Soforthilfe für die Monate März bis Juni 2020 offen gestanden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/26090)auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25756). Darüber hinaus hätten Zoos und Tierparks die branchenübergreifenden Überbrückungshilfen I, II und III des Bundes in Anspruch nehmen können. Unternehmen mit Corona-bedingten Umsatzeinbußen könnten im Rahmen der Überbrückungshilfen je nach Umsatzeinbruch einen Fixkostenzuschuss erhalten. Mit der Überbrückungshilfe II seien auch Kosten für Tierfutter für betrieblich notwendige Tiere in den Fixkostenkatalog aufgenommen worden und zwar maximal in der Höhe der Kosten im Vorjahreszeitraum. Außerdem könnten Zoos und Tierparks die November- und Dezemberhilfe beantragen. Damit unterstütze der Bund Unternehmen aller Branchen und Größen, deren Betrieb aufgrund der beschlossenen Maßnahmen vom 28. Oktober 2020 temporär geschlossen werden musste. Die Förderung werde für die Dauer der Schließungen im November und im Dezember 2020 in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 beziehungsweise Dezember 2019 gezahlt.

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