Dauergrünland

Agrar- und Umweltminister Vogelsänger begrüßt Klarstellung des EU-Agrarkommissars zu Dauergrünland

Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger hat die von der EU-Kommission neu vorgelegte Definition von Dauergrünland „als praxisnahe Entscheidung mit Augenmaß“ bezeichnet. Vogelsänger: „Die Kommission hat hier Dialogbereitschaft signalisiert und auf Kritik der Agrarminister und vieler Landwirte reagiert und darüber hinaus weitere unbürokratische Entscheidungen in Fragen der Grünlandbewirtschaftung ankündigt.


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Die bisher sehr stringente Auslegung durch die EU führte dazu, dass Brachflächen und Ackerfutterflächen spätestens nach fünf Jahren zwangsweise umgebrochen werden müssen, um den Status für Ackerland zu erhalten. Fachlich war bisher nicht nachvollziehbar, dass sämtliche Futterpflanzen-Flächen nach einem fünfjährigen Anbau zu Dauergrünland werden sollten. Dies ist insbesondere in Brandenburg mit seinem hohen Anteil an Pachtflächen ein Problem, da die Verpächter von Ackerland darauf vertrauen, ihre Flächen nach Pachtende als Ackerland zurückzuerhalten.“

Die EU-Kommission will nun bei bestimmten Futterpflanzen, insbesondere bei Leguminosen, Ausnahmen zulassen, was in Brandenburg ausdrücklich begrüßt wird. Wichtig ist, dass die für Brandenburgs Bauern wichtigen Leguminosen wie Luzerne und Klee in die Ausnahmeregelung einbezogen werden.

Auch Brachflächen und alle Flächen, die sich in Agrarumweltmaßnahmen befinden, sollten - so wie vorgeschlagen - von der Regelung zur Zwangsumwandlung in Grünland ausgenommen werden.

In Brandenburg würden so insbesondere die Ackerfutterflächen des ökologischen Landbaus als Ackerflächen erhalten bleiben.

Die neuen Regeln sollen bereits für das Antragsjahr 2015 greifen.

Dauergrünland - Anhang 1
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft direkter Link zum Artikel