Dauergrünlandumbruchverbot bleibt bestehen

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat der Verlängerung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes zugestimmt

„Wir wollen das vollständige Umbruchverbot für Dauergrünland für weitere 5 Jahre. Denn es ist aufgrund der Bodenpreisentwicklung zu erwarten, dass zukünftig vermehrt versucht wird, Dauergrünland in großem Umfang in Ackerland umzuwandeln. Es muss endlich Jedem klar werden, dass Dauergrünland zu wichtig für den Arten- und den Klimaschutz ist“, erklärte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute am Rande des Landtages.


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In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit etwa 270.000 Hektar Dauergrünland erfasst. Der Flächenanteil ist allerdings rückläufig. Zum Vergleich: 2010 wurden noch mehr als 290.000 Hektar als Grünland ausgewiesen, so dass seit 2012 per Gesetz das Dauergrünland unter Schutz steht. „Neben dem Flächenverlust für Bauvorhaben ist dies auf die erheblichen ökonomischen Vorteile, die eine Umwandlung von Grünland in Acker für Eigentümer, Pächter und Nutzer bringt, zurückzuführen. Herausragend ist dabei die Differenz der Bodenpreise zwischen Grün- und Ackerland. Zusätzlich zu den in den letzten Jahren ohnehin steigenden Bodenpreisen ist davon auszugehen, dass die Preise für einen Hektar Ackerland vielfach mehr als 10.000 Euro über denen für einen Hektar Grünland liegen. Hier müssen wir weiter intervenieren!“, so der Minister.

Dauergrünland ist zudem eine sehr gewässerschonende Landnutzungsform und bietet einen hervorragenden Erosionsschutz. Die positiven Wirkungen des Grünlandes sind vielfältig: So werden im Falle des Grünlandumbruches auf Mineralstandorten eine Tonne CO2-Äquivalent je Hektar und Jahr zusätzlich freigesetzt, auf Niedermooren sind es sogar mindestens 8 bis 15 Tonnen CO2-Äquivalent je Hektar und Jahr. Grünlandbiotope zählen zu den artenreichsten Biotoptypen Mitteleuropas. Auf mitteleuropäischem Grünland kommen ca. 1.100 Pflanzenarten vor, das sind 28 % des gesamten Pflanzenartenspektrums in Mitteleuropa. Mit 55 % ist der Anteil der gefährdeten Grünlandarten an den gefährdeten Pflanzenarten Deutschlands noch deutlich höher. „Gerade wenn man sich die Beschlüsse von Paris vor Augen hält, ist der Erhalt von Dauergrünland eine wichtige Maßnahme des Natur- und Artenschutzes. Sie hilft, einer Veränderung des Klimas entgegenzuwirken, die Folgen der bereits ausgestoßenen Treibhausgase zu mindern und damit dem Klimawandel zu begegnen. Dauergrünland trägt auch zur Entlastung der Gewässer von weiteren Nährstoffeinträgen bei. Es geht also um den Schutz von Klima, Natur und Arten, Boden und Gewässern“, führte Dr. Backhaus aus.

Dauergrünlandumbruchverbot bleibt bestehen - Anhang 1
Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel