Der Eichenprozessionsspinner – Umweltministerium informiert über Gesundheitsgefahren für den Menschen

Aus aktuellem Anlass hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Handreichung „Der Eichenprozessionsspinner – Gesundheitsgefahr für den Menschen“ neu aufgelegt

Darin wird über mögliche Gefahren und Schadwirkungen sowie geeignete Schutz- und Gegenmaßnahmen informiert.


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Im Saarland ist der Eichenprozessionsspinner in diesem Jahr witterungsbedingt besonders stark verbreitet. Im Larvenstadium bilden die Schmetterlingsraupen besondere Brennhaare aus, die das Nesselgift Thaumetopoein beinhalten. Gelangt man mit diesen winzigen Härchen in Berührung, kann es zu allergischen Reaktionen kommen. Zu den Symptomen beim Menschen gehören lokale Hautausschläge mit Schwellungen und Juckreiz. In Ausnahmefällen kann der Kontakt zu Atemwegsreizungen, Schwindel und Fieber sowie zum anaphylaktischen Schock führen.

Im Falle eines Kontakts mit den Raupen oder Raupenhaaren empfiehlt es sich, die betroffene Stelle zu waschen und mit Wasser gründlich abzuspülen. Kratzen und reiben sollte stets vermieden werden. Getragene Kleidung bei mindestens 60 Grad Celsius waschen. Bei starken oder anhaltenden Beschwerden sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden.

Der Eichenprozessionsspinner besiedelt hauptsächlich eichenreiche Wälder, kann aber auch an Einzelbäumen, wie etwa an Straßenrändern, in Parks und in Siedlungsgebieten auftreten. Auch die nach der Verpuppung in den Nestern verbliebenen Brennhaare, stellen über mehrere Jahre hinweg eine mögliche Gefahrenquelle dar. Erhöhte Gefahr herrscht insbesondere von Mitte Mai bis Ende Oktober.

Dort, wo Menschen und insbesondere Kinder sich längere Zeit aufhalten, ist es ratsam, die Raupen und Raupennester zu beseitigen. Für die Beseitigung des Eichenprozessionsspinners von befallenen Baumbeständen im öffentlichen Raum sind die Kommunen zuständig. Auf privatem Grund liegt die Verantwortung beim jeweiligen Eigentümer. Gespinstnester und Raupen sollten stets von geschultem Fachpersonal beseitigt werden.

Die Handreichung kann unter der Rubrik „Publikationen“ auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz heruntergeladen oder in gedruckter Form angefordert werden: https://www.saarland.de/210395.htm

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