Der Schutz des saarländischen Waldes

Umweltstaatssekretär Krämer: „Forstbetriebsgemeinschaft Saar ist ein wichtiger Partner“

„Für den Spaziergänger verschwimmen im Wald die Grenzen zwischen privatem und öffentlichem Grundbesitz“, erörtert Umweltstaatssekretär Roland Krämer im Gespräch mit dem Geschäftsführer der Forstbetriebsgemeinschaft Saar, Oliver Linnebach. „Umso wichtiger ist es, dass private wie öffentliche Institutionen gemeinsam dafür Sorge tragen, den saarländischen Wald in einem hochwertigen Zustand zu erhalten. Die Arbeit der Forstbetriebsgemeinschaft Saar, die für Privatwaldbesitzer treuhänderisch die  Bewirtschaftung übernimmt, ist daher ein überaus wichtiger Partner für den Schutz unserer Wälder“, betont Krämer.


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Als Zuwendung für die Arbeit der Forstbetriebsgemeinschaft Saar (FBG) im Jahr 2015 überbrachte der Staatssekretär nun insgesamt über 11.000 Euro. Mit rund 6.000 Euro werden die fachlichen Informationsangebote durch die FBG an die Grundbesitzer, die Mitgliederpflege sowie die Neumitgliederwerbung gefördert. Die restlichen Mittel sind als Beihilfe für die Waldpflegeverträge ausgewiesen.

Waldpflegeverträge regeln zwischen Grundbesitzer und der FBG den Leistungsumfang für die Bewirtschaftung des Privatwaldes. „Dass neben dem Staatswald auch der Privatwald nach hohen ökologischen und forstfachlichen Standards gepflegt wird, ist für den Zustand des Gesamtwaldes von großer Bedeutung. Ein gepflegter Wald steigert den ökonomischen Waldwert und schützt zugleich den umliegenden Forst vor Schäden, zum Beispiel durch einen Käferbefall oder Sturm“, so Krämer.

Der Wald nimmt im Saarland rund ein Drittel der Landesfläche ein. Knapp 70 Prozent der Waldfläche befindet sich im öffentlichen Eigentum und ist somit Kommunal- oder Staatswald. 30 Prozent der Waldfläche ist privater Grundbesitz. Die privaten Flächen sind aufgrund der napoleonischen Erbfolgeregelung oft sehr klein, sodass eine effiziente und ordnungsgemäße Bewirtschaftung für den Grundbesitzer sehr umständlich ist. Um die Waldflächen effizient zu bewirtschaften und zu unterhalten, schließen sich immer mehr Privatwaldbesitzer einer Forstbetriebsgemeinschaft an. Mittlerweile zählt die FBG Saar 410 Mitglieder.

Die Fördermittel für die FBG stammen aus Mitteln des Landes und Bundes (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) und sind für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Saarland vorgesehen.

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