Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht Akten zu rechtswidrigen Anweisungen der Regierung gegen die Saubere Luft in München

„Ich habe es nicht für möglich gehalten, dass ich jemals in eine solche Situation komme“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) enthüllt brisante Akten im Verfahren zur Sauberen Luft in München, die rechtswidrige Weisungen durch politische Entscheidungsträger belegen. Die Akten zeigen, wie sich die Regierung von Oberbayern sowie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter Verweis auf Beschlüsse des Bayerischen Kabinetts jahrelang bewusst über die inhaltliche und rechtliche Einschätzung ihrer Fachebene hinwegsetzten.


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Den Akten lässt sich klar entnehmen, dass die Bayerische Staatsregierung anders als medial behauptet, nie von einem rechtmäßigen Handeln überzeugt war und die jahrelangen Gerichtsprozesse vor allem dem Ziel dienten, Zeit zu gewinnen. Dies fasst der Fachbereich der Regierung von Oberbayern bereits im Jahr 2016 wie folgt zusammen: „Das StMUV hat gegen beide o.g. Entscheidungen des BayVG München Rechtsmittel eingelegt, denen es nach mündlichen Aussagen der zuständigen Abteilungsleiterin allerdings – abgesehen von einem zeitlichen Aufschub – inhaltlich nur geringe Erfolgsaussichten gibt.“ Die anhaltende politische Blockade führt dazu, dass die Luft in München noch immer giftiger ist als gesetzlich erlaubt und weiterhin die Stadt in Deutschland mit der höchsten Stickstoffdioxid (NO2) Belastung bleibt.

Die DUH hatte die insgesamt circa 150.000 Seiten interne Akten in einem mehrjährigen juristischen Verfahren erstritten. In den Akten von September 2016 bis Oktober 2019 sind ausdrückliche Warnungen vor rechtswidrigen Verhalten bis hin zur formalen Widerstandserklärung, der sogenannten Remonstration, der Fachebene an die oberbayerische Regierungspräsidentin enthalten. Beispielsweise schreibt ein Sachgebietsleiter im Dezember 2018: „Wann besinnt sich jetzt endlich die Regierung die Gerichtsurteile zum Wohl der Menschlichen Gesundheit sachgerecht umzusetzen? […] Nachdem wir jetzt nach arbeitsintensiven Prozessen endlich nach ca. 2 Jahren einen Bereichsplan-Entwurf erstellt haben, verbleibt aus meiner Sicht nur der aktive Widerstand des Bereiches falls das Präsidium das Versenden des Planentwurfs verhindert […] – so kann es jedenfalls nicht mehr weitergehen. […] ich habe es nicht für möglich gehalten, dass ich jemals in eine solche Situation komme.“

Dazu Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Das jahrelange rechtswidrige Verhalten der Bayerischen Staatsregierung ist beispiellos. Die von uns enthüllten Akten belegen schwarz auf weiß: Die Saubere Luft in München und damit die Vermeidung von hunderten vorzeitigen Todesfällen und Tausenden an Erkrankungen wäre schon vor Jahren umsetzbar gewesen. Den Behauptungen des Freistaats Bayern vor Gericht, wonach Dieselfahrverbote weder rechtlich möglich noch sachlich notwendig seien, haben die eigenen Beamten vehement und wiederholt widersprochen. Dass die Münchner auch vierzehn Jahre nach Inkrafttreten des gesetzlichen Grenzwerts noch immer krankmachende Luft atmen müssen, ist die Schuld der bayerischen Politiker. Die anhaltende rechtswidrige Blockade der Sauberen Luft in München führt zu einer anhaltenden vorsätzlichen schweren Körperverletzung der Münchner Bürgerinnen und Bürger durch die Bayerische Staatsregierung und die mittlerweile dafür zuständige Münchner Stadtregierung.“

Remo Klinger, Rechtsanwalt, der die DUH in den Verfahren für Saubere Luft vertritt: „Der Grenzwert ist seit 2010 einzuhalten. Vor zwölf Jahren haben wir das erste Urteil wegen der zu hohen NO2-Belastung in München erstritten. Die Akten zeigen nun: Die Pläne zur Verbesserung der Luftqualität liegen seit Jahren vor. Dass sie auf politische Weisung hin nie umgesetzt wurden, ist rechtsstaatlich skandalös.“

Im Durchschnitt des vergangenen Jahres lag die NO2-Belastung in München bei bis zu 45 µg/m³ und damit 12 Prozent oberhalb des geltenden Grenzwerts – und mehr als 4-mal so hoch wie die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation. Da der aktuelle Luftreinhalteplan trotz eines bestehenden Vergleichs und erneuter Grenzwertüberschreitung im vergangenen Jahr kurz vor der bayerischen Landtagswahl abgeschwächt wurde, hat die DUH gemeinsam mit dem ökologischen Verkehrsclub VCD im Oktober 2023 erneut Klage eingereicht. Diese wird am morgigen Donnerstag, den 14. März 2024, vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt.

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel