Deutsche Umwelthilfe zur Aussetzung von Öko-Regelungen in der EU-Agrarförderung

„Entscheidung der Bundesregierung torpediert Artenschutz und nachhaltige Landwirtschaft“

Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, der Entscheidung der EU-Kommission über neue Regelungen der EU-Agrarförderung (GLÖZ 8) nachzukommen und die 4-Prozent-Quote für landwirtschaftliche Brachflächen für dieses Jahr auszusetzen.


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Dazu sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH): „Die Bundesregierung opfert unter dem Druck der Agrarlobby eine der wichtigsten ökologischen Mindestvorgaben, die die EU-Agrarförderung vorsieht. Die Regelung, vier Prozent der landwirtschaftlichen Flächen als Brache zu erhalten, soll ausgesetzt werden. Damit verstößt die Bundesregierung gegen das Montreal-Abkommen gegen das Artensterben. Brachflächen sind wichtige Rückzugsorte für Insekten und Vögel. Die zusätzlich erlaubte Düngung verstärkt die Nitratbelastung im Grundwasser und führt absehbar zu einer weiteren Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte. Die industrielle Landwirtschaft ist Haupttreiber des Insektensterbens und sägt damit am Ast, auf dem sie sitzt. Doch anstatt echte Lösungen zu schaffen, die Landwirtinnen und Landwirten faire Preise für gute und nachhaltige Produkte garantieren, betreibt die Bundesregierung mal wieder Symptombekämpfung. Hier wird keine Bürokratie abgebaut, sondern Artenvielfalt. Wir fordern den Bundesrat auf, dieser Verordnung gegen den Artenschutz nicht zuzustimmen.“

 

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel