Düngegesetz soll angepasst werden

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

In Vorbereitung auf die Novellierung der Düngeverordnung legt die Bundesregierung dem Parlament ein Gesetzentwurf zur Änderung des Düngegesetzes (18/7557) vor. Aufgabe des Düngegesetzes sei es, den Verkehr und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten zu regeln.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

In der Vorlage heißt es zur Begründung des Entwurfs, dass die Gesetzesreform unter anderem die Grundlage für die Novellierung der Düngeverordnung vorbereitet, um den Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie 91/676/EWG gerecht zu werden. Ziel der Richtlinie sei es, dass der Nitratsalzbelastung der Böden und des Grundwassers durch die Landwirtschaft in Folge von Überdüngung vorgebeugt werden soll. Mit der Änderung des Düngegesetzes soll zum Beispiel das Verfahren bei der Erarbeitung von Aktionsprogrammen geregelt werden, zu denen die Mitgliedstaaten im Rahmen der Nitratrichtlinie verpflichtet sind. Des Weiteren wird eine gesetzliche Grundlage für die Datenübermittlung geschaffen, damit die für die Überwachung düngerechtlicher Vorschriften zuständigen Bundesländer auch auf Daten zugreifen können, die für andere Zwecke erhobenen wurden.

Deutscher Bundestag direkter Link zum Artikel