Düngegesetz soll in den Vermittlungsausschuss

Ernährung und Landwirtschaft — Unterrichtung — hib 659/2024

Die Bundesregierung hat in einer Unterrichtung (20/13150) mitgeteilt, dass sie beschlossen hat, zu dem am 6. Juni 2024 im Bundestag verabschiedeten Zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes (20/8658, 20/11664) die Einberufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zu verlangen.


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Der Bundesrat hatte dem Entwurf in seiner Sitzung am 5. Juli nicht zugestimmt.

Damit liegt das neue Düngegesetz weiter auf Eis. Zwar hatte der Bundestag den Änderungen zugestimmt, doch neben erheblichem Widerstand aus den Bundesländern kam die Kritik auch von Verbänden aus Landwirtschaft und Naturschutz. Vor allem die Änderungen bei der Stoffstrombilanz sorgen für Unmut. Bei der Stoffstrombilanz oder Nährstoffbilanz geht es um eine Auflistung der Zufuhr und Abfuhr von Nährstoffen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Mehr Betriebe sollen nach den neuen Regeln Aufzeichnungen darüber führen, wie viele Nährstoffe dem Boden durch die Bewirtschaftung entzogen werden und wie viele ihm durch Düngen zugeführt werden, um so das Verursacherprinzip bei der Nitratbelastung umzusetzen.

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