Düngeverordnung
Nitratinformationsdienst
Die Düngeverordnung verlangt, dass Landwirte den Düngebedarf ihrer Pflanzenbestände ermitteln. Grundlage der Ermittlung sind neben dem Bedarf der Pflanze die im Boden vorhandenen und pflanzenverfügbaren Nährstoffvorräte.
Eine bewährte Methode zur Ermittlung des verfügbaren Stickstoffes im Boden ist die sogenannte Nmin-Untersuchung. Der kosten- und umweltbewusste Landwirt zieht Bodenproben und lässt diese auf mineralischen Stickstoff untersuchen.
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