Düngeverordnung

Nitratinformationsdienst

Die Düngeverordnung verlangt, dass Landwirte den Düngebedarf ihrer Pflanzenbestände ermitteln. Grundlage der Ermittlung sind neben dem Bedarf der Pflanze die im Boden vorhandenen und pflanzenverfügbaren Nährstoffvorräte.

Eine bewährte Methode zur Ermittlung des verfügbaren Stickstoffes im Boden ist die sogenannte Nmin-Untersuchung. Der kosten- und umweltbewusste Landwirt zieht Bodenproben und lässt diese auf mineralischen Stickstoff untersuchen.


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Bei hoher Stickstoffnachlieferung muss er weniger düngen, spart Geld und vermeidet mögliche Schäden an den Pflanzen infolge geringerer Widerstandfähigkeit gegenüber Krankheiten und Schädlingen. Darüber hinaus verringert er die Gefahr des Nitrateintrags ins Grundwasser. Bei niedriger Stickstoffnachlieferung weiß der Landwirt, dass er düngen muss, und sichert somit seinen Ertrag.

In Absprache mit dem Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Rastatt nimmt die Firma Droll, Mühlstettstraße 1, Bühl-Oberbruch, Bodenproben von Landwirten zur Ermittlung der Stickstoffmenge im Boden entgegen. Nach Entnahme müssen die Proben sofort gekühlt werden. Kühltruhe, Styroporkisten, Bohrstock und Formulare stehen dort zur Verfügung. Auch bei der Zentralgenossenschaft Raiffeisen in Malsch können Bodenproben abgegeben werden.

Bei Fragen stehen die Anbauberater Heinz Weger (07222 381-4524) und Gabriel Zoller (07222 381-4525) vom Landwirtschaftsamt zur Verfügung.

Landratsamt Rastatt